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Pflegekompass
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Welche Entlastung gibt es für kleine Rentner bei hohen Pflegekosten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Schon mal die Kosten für Pflege gesehen ? Bestimmt, kleine Rentner zahlen keine Steuer also nix zurückzuholen.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 7 Std.

Hallo, der Frust ist berechtigt — Pflege kostet schnell mehr, als eine kleine Rente hergibt, und der steuerliche Hebel über außergewöhnliche Belastungen läuft bei niedrigen Einkommen tatsächlich ins Leere. Es gibt aber eine Reihe von Leistungen, die unabhängig vom Steuerbescheid greifen und gerade für kleine Renten der eigentliche Hebel sind. Was direkt aus der Pflegeversicherung kommt (ab Pflegegrad 1, ohne Einkommensprüfung): - Entlastungsbetrag 131 €/Monat für anerkannte Anbieter (§ 45b SGB XI) - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat — Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion (§ 40 Abs. 2 SGB XI) - Hausnotruf-Zuschuss bis 25,50 €/Monat (§ 40 Abs. 1 SGB XI) - Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme — bodengleiche Dusche, Treppenlift, Haltegriffe (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegegeld (347 € PG 2, 599 € PG 3, 800 € PG 4, 990 € PG 5), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit gemeinsamem Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI), und Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst. Wenn das alles nicht reicht — und das ist bei stationärer Pflege fast immer der Fall — greift die Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim Sozialamt. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder erst ab 100.000 € Bruttojahreseinkommen zum Elternunterhalt herangezogen. Die Sorge "meine Kinder müssen für mich zahlen" ist in den allermeisten Fällen unbegründet. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige bleibt die Rente meist unangetastet, und das Pflegegeld fließt brutto-für-netto an die Familie — kein Verwendungsnachweis. Mein Tipp aus der Praxis: Wer mit knapper Rente pflegt oder gepflegt wird, sollte einmal die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nutzen. Die rechnen einem die Kombinationen konkret durch — Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, ggf. Antrag beim Sozialamt parallel zum Pflegekassenantrag. Das ist mehr Geld, als die meisten denken. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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