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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Welche Gründe muss man bei Verhinderungspflege angeben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:32

Welche Gründe muss man bei Verhinderungspflege angeben? Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege können sein: Urlaub. Krankheit, Wahrnehmung von Arztterminen, Aufenthalt im Krankenhaus oder Teilnahme an Rehamaßnahmen. Freizeitgestaltung wie ein Theaterbesuch, Feierlichkeiten, Einkaufen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

Du musst keinen besonderen Grund nachweisen. § 39 SGB XI verlangt nur, dass die Pflegeperson zeitweise an der Pflege gehindert ist. Welcher Anlass dahintersteht, prüft die Pflegekasse nicht im Detail. Typisch und unstrittig sind etwa: - Krankheit der Hauptpflegeperson - Urlaub oder Erholung - Arzt- oder Behördentermine, längere Erledigungen - Auszeit zur eigenen Entlastung Im Antrag genügt eine kurze Angabe wie „Verhinderung der Pflegeperson aufgrund Urlaub vom XX.XX. bis XX.XX." Mehr verlangen die meisten Kassen nicht. Wichtig ist nur, dass die Hauptpflegeperson in dem Zeitraum tatsächlich nicht pflegt — und dass die Ersatzpflege später sauber dokumentiert wird.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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