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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wenn ich den Entlastungsbetrag nutze, habe ich dann weniger Pflegegeld?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. April 2026 um 09:22

Wenn ich den Entlastungsbetrag nutze, habe ich dann weniger Pflegegeld? Pflege, Gesetz, Pflegegeld, Pflegestufe, Behinderung, Gesetzeslage, Pflegekasse, Rechtslage, SGB, Pflegegrad

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Tagen

Hallo, nein, der Entlastungsbetrag hat keinen Einfluss auf dein Pflegegeld. Beide Leistungen laufen komplett unabhängig voneinander — du kannst den Entlastungsbetrag also beruhigt nutzen, ohne dass beim Pflegegeld etwas abgezogen wird. Die Eckdaten: - Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei 131 € monatlich und steht dir ab Pflegegrad 1 zu (§ 45b SGB XI). - Er ist zweckgebunden — du bekommst ihn nicht bar aufs Konto, sondern reichst Rechnungen ein (z. B. von anerkannten Alltagsbegleitern, Haushaltshilfen, Betreuungsdiensten oder der Tages- bzw. Kurzzeitpflege). - Nicht genutzte Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Was den Entlastungsbetrag von der Verhinderungspflege unterscheidet: Bei der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bei ganztägiger Nutzung hälftig gekürzt. Beim Entlastungsbetrag gibt es diese Kürzung nicht — egal wie oft oder wie viel du davon in Anspruch nimmst. Nutze den Betrag also ruhig aus. Es wäre schade, die 131 € pro Monat verfallen zu lassen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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