Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Wer bekommt das Verhinderungspflege-Geld in einer Senioren-WG — Einrichtung oder Angehörige?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:08

Meine Mutter wohnt in einer Senioren-WG und die Einrichtung hat den Antrag auf Verhinderungspflege gestellt. 3.500 € wurden für 2026 genehmigt. Wer bekommt das Geld und wofür wird es eingesetzt, da meine Mutter dort 365 Tage im Jahr untergebracht ist? Meine Nichte ist außerdem mit 9 Stunden pro Woche für sie zuständig. Steht meiner Nichte ein Teil des Geldes zu oder darf die Einrichtung das Geld komplett für sich behalten?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, das ist eine wichtige Frage — und tatsächlich passiert hier in der Praxis oft genau das, was du beschreibst: Senioren-WGs schöpfen das Verhinderungspflege-Budget komplett selbst aus, ohne dass Angehörige davon erfahren oder profitieren. Wem steht das Geld rechtlich zu? Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung für den Pflegebedürftigen — also für deine Mutter. Es ist kein Pauschalbetrag für die Einrichtung. Die Pflegekasse erstattet nur tatsächlich erbrachte Ersatzpflege gegen Belege. Was das in einer Senioren-WG mit Pflegedienst bedeutet: - Wenn der Pflegedienst der WG zusätzliche Stunden über das Standard-Pflegevertrag hinaus leistet (z. B. weil eine Pflegekraft krank wird und Vertretung nötig ist), können diese Mehrstunden über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. - Ein dauerhaftes „Aufstocken" des normalen Pflegevertrags über die Verhinderungspflege ist eigentlich nicht vorgesehen. - Wenn deine Nichte 9 Stunden pro Woche zusätzlich pflegt — als private Ersatzpflegeperson, nicht im Auftrag der WG —, hat sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung aus diesem Budget. Begrenzung bei nahen Angehörigen (§ 39 Abs. 3 SGB XI): Die Erstattung an deine Nichte ist auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — bei Pflegegrad 3 wären das 1,5 × 599 € = 898,50 € pro Jahr. Plus zusätzlich nachweisbare Fahrtkosten oder Verdienstausfall, die bis zum Gesamtbudget extra geltend gemacht werden können. Was du jetzt prüfen solltest: - Lass dir von der Einrichtung die Abrechnung der Verhinderungspflege transparent zeigen — wofür konkret werden die 3.500 € verbraucht? Welche Stunden zusätzlich zum Standard? - Sprich mit deiner Nichte über die 9 Stunden pro Woche und dokumentiert das schriftlich (Datum, Stunden, Tätigkeit, Vergütung). Das könnt ihr beim Pflegekassen-Antrag als Anteil deiner Nichte einreichen. - Falls die Einrichtung sich quer stellt: Pflegestützpunkt einschalten und/oder schriftlich bei der Pflegekasse Aufklärung verlangen, wer welchen Anteil bekommt. Wichtig: Das Geld geht von der Pflegekasse entweder an den Pflegebedürftigen (deine Mutter bzw. ihr gesetzlicher Vertreter) oder direkt an die abrechnende Pflegekraft. Die Einrichtung bekommt es nur, soweit sie tatsächlich Verhinderungspflege geleistet hat. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei Streit mit der Einrichtung lohnt sich der VdK oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.