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Pflegekompass
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Wer muss für die Pflegekosten aufkommen — Staat oder Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Wer für die Pflege aufkommen muss? Der Staat. Der Mensch buckelt sich letzlich für das BIP des Staats ab und erhälkt dafür meist einen beschämendes Gehalt, eine asoziale Politik und einen Obstkorb des Unternehmens, wenn er/sie in Rente geht...

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Der Frust ist verständlich, aber rechtlich ist die Lage klar: Pflege ist in Deutschland ein Mischsystem, kein reines Staatsmodell. Die Pflegeversicherung (SGB XI) ist eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt feste Sätze je Pflegegrad — ambulant zwischen 347 € (PG 2) und 990 € (PG 5) Pflegegeld monatlich, stationär bis rund 2.096 € Sachleistung in PG 5. Die tatsächlichen Pflegeheimkosten liegen aber oft bei 4.500–5.500 € pro Monat. Die Differenz (Eigenanteil) trägt der Pflegebedürftige selbst aus Rente, Vermögen und Pflegewohngeld. Reicht das nicht, springt das Sozialamt ein über die Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Das ist faktisch der Punkt, an dem „der Staat" zahlt. Elternunterhalt durch Kinder: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € herangezogen. Darunter zahlt das Sozialamt, ohne sich das Geld bei den Kindern zurückzuholen. Das ist eine deutliche Entlastung gegenüber früher. Was die Beiträge angeht: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 1,8 % vom Brutto in die Pflegeversicherung, Kinderlose ab 23 zusätzlich 0,6 %. Das System ist umlagefinanziert — die heutigen Beitragszahler finanzieren die heutigen Leistungsempfänger. Wer den Eigenanteil im Heim nicht stemmen kann, sollte frühzeitig Pflegewohngeld (in einigen Bundesländern) und Hilfe zur Pflege beim Sozialamt prüfen. Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI über die Pflegekasse rechnet das im Einzelfall durch.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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