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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie beantrage ich Pflegegrad wenn der Angehörige noch im Krankenhaus liegt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Mai 2026 um 04:15

Frage und wie macht man es wenn die person noch im Krankenhaus ist?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Der Antrag funktioniert genauso wie bei einer Person zu Hause — er kann jederzeit gestellt werden, auch während des Krankenhausaufenthalts. Wichtig ist nur, dass er rechtzeitig rausgeht, denn der Tag der Antragstellung ist Stichtag für rückwirkende Leistungen (§ 33 SGB XI). So gehst du vor: 1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse (das ist die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse des Patienten angedockt ist). Ein Anruf oder eine kurze Nachricht reicht: "Ich beantrage hiermit die Feststellung eines Pflegegrades für [Name, Versichertennummer]." Datum nicht vergessen. 2. Die Pflegekasse schickt dann ein Antragsformular nach Hause oder direkt an dich als bevollmächtigte Person. Eine Vollmacht oder Betreuungsvollmacht ist hilfreich, wenn der Angehörige selbst nicht unterschreiben kann. 3. Der Medizinische Dienst (MD) wird für die Begutachtung beauftragt. Solange der Patient stationär ist, kann die Begutachtung entweder direkt im Krankenhaus stattfinden oder nach der Entlassung zu Hause — das hängt von der Klinik und vom MD ab. Zwei Sonderfälle, die im Krankenhaus oft greifen: - Eilbegutachtung: Wenn absehbar ist, dass nach der Entlassung sofort Pflegebedarf besteht (z. B. nach Schlaganfall, Hüft-OP mit Komplikationen), kannst du eine beschleunigte Begutachtung beantragen. Die MD-Frist beträgt regulär 25 Arbeitstage (§ 18 Abs. 3 SGB XI), in dringenden Fällen deutlich kürzer. - Begutachtung nach Aktenlage: Bei klarer Datenlage aus den Krankenhausunterlagen kann der MD auch ohne Hausbesuch entscheiden (§ 18 Abs. 2a SGB XI). Das beschleunigt das Verfahren. Praxistipp: Sprich parallel den Sozialdienst des Krankenhauses an. Der kennt das Verfahren, kann den Erstantrag unterstützen und auch das Entlassmanagement (§ 39 SGB V) so steuern, dass nach der Entlassung Übergangspflege, Kurzzeitpflege oder häusliche Pflegehilfe nahtlos anschließen — auch bevor ein Pflegegrad endgültig feststeht. Wichtig: Bewahre eine Kopie des Antrags mit Datum auf. Falls die Pflegekasse später trödelt, hast du den Stichtag schwarz auf weiß für die rückwirkende Auszahlung ab Antragsmonat.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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