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Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag (131 €) als pflegender Angehöriger?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:05

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag als pflegender Angehöriger ausgezahlt? Aktuell sind das 131 € pro Monat (früher 125 €).

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Der Entlastungsbetrag ist 2026 auf 131 € pro Monat angehoben (§ 45b SGB XI) und steht ab Pflegegrad 1 zu. Anspruch besteht automatisch, sobald ein Pflegegrad bewilligt ist — du musst ihn nicht extra beantragen. Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar an die pflegende Person oder den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Er ist eine zweckgebundene Erstattung für anerkannte Leistungen. Du reichst Rechnungen ein und bekommst die Kosten bis zur Höhe des Budgets erstattet. Was kann erstattet werden: - anerkannte Alltagsbegleiter und Betreuungsdienste - Haushaltshilfen (oft mit Landeszertifizierung) - Tages- oder Nachtpflege - Kurzzeitpflege - bestimmte Pflegesachleistungen (bei Pflegegrad 2 bis 5) Was nicht erstattet wird: rein private Hilfe ohne anerkannte Stelle, Pflege durch nahe Angehörige im selben Haushalt, klassische Bargeld-Auszahlung an die Familie. Praxisweg: 1. Rechnung beim anerkannten Anbieter holen. 2. Rechnung mit dem Antragsformular der Pflegekasse einreichen — alternativ über eine Abtretungserklärung den Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen lassen. 3. Erstattung kommt aufs Konto des Pflegebedürftigen. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Wer den Betrag konsequent einsetzt, hat im Jahr knapp 1.600 € Entlastung — das verschenken viele Familien aus Unkenntnis. Welche Anbieter in deiner Region anerkannt sind, sagt dir am ehesten der Pflegestützpunkt vor Ort.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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