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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag für ambulant betreutes Wohnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der Zuschuss für ambulant betreutes Wohnen?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Alle Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 – 5), die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, haben einen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 € monatlich.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 16 Std.

Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI beträgt 224 € pro Monat und Bewohner. Er wird zusätzlich zu den übrigen Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag) gezahlt, also nicht damit verrechnet. Voraussetzungen sind: - Pflegegrad 1 bis 5 (also schon ab PG 1) - Mindestens drei Pflegebedürftige leben gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe - Die Wohngruppe hat gemeinschaftlich eine Person beauftragt, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten übernimmt (sogenannte Präsenzkraft) - Es handelt sich nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung Wichtig zur Abgrenzung: "Ambulant betreutes Wohnen" im Sinne der Eingliederungshilfe (z. B. für Menschen mit Behinderung nach SGB IX) ist rechtlich etwas anderes — dort gibt es keinen pauschalen Zuschuss von 224 €, sondern individuell ausgehandelte Leistungen über den Sozialhilfeträger. Zusätzlich gibt es für die Erstausstattung einer neu gegründeten Wohngruppe eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 € pro Person, gedeckelt auf 10.000 € pro Wohngruppe (§ 45e SGB XI). Und für altersgerechte Umbauten in der Wohngruppe greift der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person, bei mehreren Berechtigten bis maximal 16.720 € pro Maßnahme. Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse — mit Nachweis über die Wohngruppe (Mietvertrag, Beauftragung der Präsenzkraft, Angaben zu den Mitbewohnern). Der Zuschlag läuft dann monatlich.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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