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Pflegekompass
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Wie viel Verhinderungspflege kann ich mir auszahlen lassen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 15:51

Wie viel Verhinderungspflege kann ich mir auszahlen lassen? Wie hoch ist das Verhinderungspflegegeld? Die Pflegekasse gewährt für die Verhinderungspflege einen Betrag von 1.612 Euro pro Jahr. Dieser kann mit Geld aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro aufgestockt werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

Du kannst dir die Verhinderungspflege nicht einfach komplett frei auszahlen lassen — sondern nur im Rahmen einer tatsächlich erbrachten Ersatzpflege. Stand 2026 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr (§ 42a SGB XI). Du bekommst das Geld nur gegen Nachweis, etwa für eine Ersatzpflege durch eine andere Person, einen ambulanten Pflegedienst oder stundenweise Betreuung. Zur „Auszahlung" konkret: - Wenn Angehörige oder Freunde einspringen, die nicht im selben Haushalt leben und nicht zu den nahen Angehörigen zählen: Das Geld kann im Rahmen des Budgets nach Belegen weitergegeben werden. - Wenn nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder pflegen: Es gilt eine Begrenzung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Zusätzliche nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können bis zum Gesamtbudget extra geltend gemacht werden. - Pflegedienst: rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Maximal sind 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Jahr möglich. An Tagen mit ganztägiger Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte gezahlt. Viele verschenken Geld, weil sie keine Belege haben. Selbst bei Freunden oder Familie sollte eine einfache schriftliche Vereinbarung und ein Zahlungsnachweis vorliegen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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