Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
1 Ansicht

Wie viele Rentenpunkte bekommt man für ein Jahr Pflege?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. Mai 2026 um 04:15

Wie viele Rentenpunkte bekommt man für ein Jahr Pflege? So erwerben Sie dann Rentenpunkte, die direkt in Ihre zukünftige Rente einfließen. Im Jahr 2024 können Sie für ein Jahr Pflegetätigkeit einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,95 Euro und 36,77 Euro (West) bzw. zwischen 6,91 Euro und 36,55 Euro (Ost) erwerben.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Die Pflegekasse zahlt für pflegende Angehörige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung — die Höhe hängt nicht von einem festen Punktwert ab, sondern von drei Faktoren: dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen, der gewählten Leistungsart (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination) und ob du allein pflegst oder mit anderen teilst (§ 44 SGB XI in Verbindung mit § 166 Abs. 2 SGB VI). Voraussetzungen für die Beitragszahlung: - Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2. - Du pflegst mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. - Du bist selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig. - Du pflegst nicht erwerbsmäßig, sondern als Angehöriger, Freund oder Nachbar. Wie viel kommt rentenwirksam an? Am höchsten fällt der Beitrag bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld und Alleinpflege aus, am niedrigsten bei Pflegegrad 2 mit voller Sachleistung und geteilter Pflege. Die von dir genannten 2024er Werte (rund 7 bis 37 € späterer Monatsrente pro Pflegejahr) geben die Spanne realistisch wieder. Die Beträge werden jährlich an den aktuellen Rentenwert angepasst, exakte 2026er-Zahlen liefert dir die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf Anfrage oder in deiner persönlichen Renteninformation. Was du tun musst: Wenig. Die Pflegekasse fragt nach Bewilligung des Pflegegrads üblicherweise mit einem Fragebogen ab, ob jemand die Pflege übernimmt und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Auf dieser Basis meldet sie die Pflegeperson bei der DRV an und überweist die Beiträge. Falls du den Fragebogen nie bekommen hast, ruf bei der Pflegekasse an und bitte um das Formular „Feststellung der Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen". Die Anerkennung ist rückwirkend ab Beginn der Pflegetätigkeit möglich, solange die Pflegekasse Kenntnis erhält. Lohnenswert wird das besonders, wenn du wegen der Pflege deine Erwerbsarbeit reduzierst — dann gleicht die DRV-Anrechnung einen Teil der entgangenen Rentenpunkte aus.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.