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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie werden die Punkte der MD-Begutachtung in den Pflegegrad umgerechnet?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:25

Danke für den Vortrag. Leider verstehe ich nicht, wie die Punkte in Gewichtung umgerechnet werden können. Woher weiß ich wenn ich z.B. 4 Punkte bei der Körperpflege bekommen habe, ob damit die 40% schon erreicht sind?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Das ist genau der Punkt, der oft verwirrt — die Pflegegrade werden nicht einfach in Prozent umgerechnet. Punkte sind kein Prozentwert. Die Pflegekasse rechnet das nicht in „40 % Körperpflege" oder Ähnliches um. Wie es funktioniert. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden sechs Module bewertet (§ 14 SGB XI): - Mobilität - kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Selbstversorgung (dazu gehört Körperpflege) - Umgang mit Krankheit und Therapie - Alltagsgestaltung und soziale Kontakte Für jedes Modul gibt es Punkte, und die werden unterschiedlich stark gewichtet (Modul 4 z. B. 40 %, Modul 1 nur 10 %). Beispiel Körperpflege. Wenn du im Bereich Körperpflege „4 Punkte" hast, bedeutet das nicht „40 % geschafft", sondern eine Teilbewertung innerhalb des Moduls Selbstversorgung. Daraus berechnet die Pflegekasse einen gewichteten Modulwert, der mit den anderen Modulwerten zur Gesamtpunktzahl summiert wird. Grobe Pflegegrad-Schwellen: - 12,5 bis unter 27 Punkte → Pflegegrad 1 - 27 bis unter 47,5 → Pflegegrad 2 - 47,5 bis unter 70 → Pflegegrad 3 - 70 bis unter 90 → Pflegegrad 4 - ab 90 → Pflegegrad 5 Die Idee dahinter: Es zählen nicht einzelne Tätigkeiten, sondern der Gesamtgrad der Selbstständigkeit im Alltag. Deine 4 Punkte Körperpflege sind also nur ein Baustein. Ob daraus viel oder wenig Pflegegrad wird, hängt davon ab, wie die anderen Module bewertet sind und wie hoch die Gesamtsumme am Ende ist.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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