Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
1 Ansicht

Wird Verhinderungspflege durch einen Bekannten auf Bürgergeld oder Rente angerechnet?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Hallo, ein bekannter von mir wäre bereit für meine mich pflegende Frau die Verhinderungspflege würde.Jetzt hat er aber Angst, dass ihm das angerechnet würde (Bürgergeld oder bald Rente). Wie verhält es sich damit?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Die Sorge ist berechtigt — die Anrechnung hängt davon ab, in welcher Lebenssituation der Bekannte gerade steckt. Bürgergeld: Zahlungen aus der Verhinderungspflege an einen Nicht-Verwandten gelten grundsätzlich als Einkommen und werden vom Jobcenter angerechnet. VP-Geld fällt nicht automatisch unter die Erwerbstätigen-Freibeträge. Der Bekannte sollte die geplante Tätigkeit vorher dem Jobcenter melden — sonst drohen Rückforderungen. Rente: Bei der regulären Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr, VP-Geld wirkt sich dann auf die Rentenhöhe nicht aus. Bei vorgezogener Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente gelten dagegen weiterhin Anrechnungsregeln. Zur Höhe: Da der Bekannte kein naher Angehöriger ist, greift das 1,5-fache-Pflegegeld-Limit nicht. Ihr könnt das volle gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ausschöpfen — 3.539 €, maximal 6 Wochen pro Jahr. Steuerlich kann ein Teil der Zahlung unter Umständen steuerfrei bleiben, das hängt aber vom Einzelfall ab und entlastet beim Jobcenter nicht automatisch. Praktischer Schritt: Der Bekannte sollte vor dem ersten Einsatz schriftlich beim Jobcenter beziehungsweise beim Rentenversicherungsträger anfragen, wie die VP-Zahlung im konkreten Fall behandelt wird — möglichst mit Angabe der voraussichtlichen Stundenzahl und Höhe. Für die sozial- und steuerrechtlichen Details ist Tobias aus der Pflegerecht-Rubrik die richtige Anlaufstelle.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.