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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Verhinderungspflege durch Freundin: keine Nachweise nötig, aber Steuerpflicht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. April 2026 um 04:47

Also muss ich keine Nachweise erbringen, wenn die Freundin die Verhinderungspflege erbringt? Aber die muss es versteuern?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Nicht ganz richtig — Nachweise musst du sehr wohl erbringen, sonst zahlt die Pflegekasse gar nichts. Was die Pflegekasse von dir braucht: - Antrag auf Verhinderungspflege (Formular der Kasse) - Angaben zur Ersatzpflegeperson (Name, Adresse, Verhältnis zum Pflegebedürftigen) - Quittung oder formloser Auszahlungsbeleg über den gezahlten Betrag, unterschrieben von der Freundin - Zeitraum und Stundenumfang der Vertretung Was du bei einer Freundin nicht brauchst: einen Pflegevertrag oder Rechnungen wie von einem Pflegedienst. Aber ohne Beleg über die Auszahlung erstattet die Kasse nichts. Zur Höhe der Erstattung: Eine Freundin gilt erst dann als „nahe Angehörige" mit der 1,5-fach-Begrenzung, wenn sie mit im Haushalt lebt. Wohnt sie woanders, steht euch das volle Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung (gemeinsam mit Kurzzeitpflege). Zur Steuer: Für die Freundin ist die Zahlung grundsätzlich Einkommen. Bleibt sie im Rahmen des Pflegegeldes des Pflegebedürftigen für den Vertretungszeitraum und erbringt die Pflege aus „sittlicher Verpflichtung" (also nicht erwerbsmäßig), ist sie nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei. Übersteigt der Betrag das Pflegegeld oder erfolgt die Pflege erwerbsmäßig, wird sie als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Da das stark vom Einzelfall abhängt (Verhältnis, Wohnsituation, Höhe), würde ich das mit Tobias aus der Pflegerecht-Sprechstunde klären — dann hast du Sicherheit, bevor du die Belege einreichst.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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