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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Kann ich die vollen 3.539 € Jahresbudget für stundenweise Verhinderungspflege nutzen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. April 2026 um 04:47

Vielen Dank für das Video. Ich habe dazu noch eine Frage. Kann ich den gesamten Jahresbeitrag von 3539 € dann auch für die stundenweise Verhinderungspflege nutzen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Ja, das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) lässt sich grundsätzlich komplett für stundenweise Verhinderungspflege ausschöpfen — solange du die Kurzzeitpflege im selben Jahr nicht parallel beanspruchst. Zwei wichtige Einschränkungen solltest du dabei kennen: - Wenn die Vertretung eine nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder eine Person aus deinem Haushalt ist, gilt zusätzlich die Obergrenze von 1,5-fachem Pflegegeld pro Jahr (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 wären das zum Beispiel 898,50 € jährlich für die reine Aufwandsentschädigung. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen extra obendrauf, bis das Budget erreicht ist. - Bei einem fremden Pflegedienst oder einer nicht verwandten Person fällt diese 1,5-fach-Grenze weg — dann sind die vollen 3.539 € stundenweise abrufbar. Stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) bleibt zudem dein Pflegegeld vollständig erhalten. Erst ab ganztägiger Vertretung über 8 Stunden wird das Pflegegeld für diesen Tag halbiert (erster und letzter Tag zählen voll). Beachte die seit 01.01.2026 geltende neue Frist: Belege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch. Wenn du unsicher bist, wie deine konkrete Konstellation einzuordnen ist, hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weiter — die rechnen das gerne mit dir durch.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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