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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Ist Verhinderungspflege durch Bekannte aus Sittlichkeit steuerfrei?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. April 2026 um 04:47

Hallo Wenn einer die verhinderungspflege aus Sittenhaft ausführt! Ist er dann von der Steuer befreit,wenn er ein bekannter ist???

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hier geht es um zwei Dinge, die man trennen muss: die sittliche Pflicht und die Steuerfreiheit. Steuerfrei sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege nach § 3 Nr. 36 EStG, wenn die Pflege aus sittlichen Gründen erfolgt und die Vergütung das Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt. Eine sittliche Pflicht wird vom Finanzamt regelmäßig nur bei nahen Angehörigen oder sehr engen persönlichen Beziehungen anerkannt. Bei einem Bekannten wird das schwierig. Die Finanzverwaltung verlangt eine besondere Nähebeziehung, die über bloße Bekanntschaft hinausgeht — zum Beispiel langjährige enge Freundschaft, faktische Familienähnlichkeit oder Nachbarschaftshilfe mit gewachsener Verantwortung. Eine reine Bekanntschaft reicht in der Regel nicht aus, dann sind die Einnahmen grundsätzlich steuerpflichtig (sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 € im Jahr). Praktisch heißt das: - Pflegt ein echter Angehöriger oder enger Vertrauter: Erstattung bis zur Höhe des Pflegegeldes meist steuerfrei. - Pflegt eine entferntere Bekanntschaft: Finanzamt prüft im Einzelfall, oft steuerpflichtig. - Erstattung über das Pflegegeld hinaus (z. B. zusätzliche Fahrtkosten, Verdienstausfall): immer separat zu betrachten. Außerdem zu beachten: Bei nahen Angehörigen oder Personen im selben Haushalt ist die Erstattung sowieso auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr gedeckelt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Für den konkreten Einzelfall — also ob das Finanzamt diese spezielle Beziehung als sittliche Pflicht anerkennt — wäre Tobias aus dem Bereich Pflegerecht der richtige Ansprechpartner, oder ein Steuerberater mit Pflegethemen-Erfahrung.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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