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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wo stelle ich den Antrag auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Mai 2026 um 04:15

Hallo Zusammen, ich habe Pflegestufe 2, meine Ehefrau ist die erste Pflegeperson, Wo muß ich den Antrag stellen? Danke!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 23 Std.

Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse — das ist die Pflegeversicherung, die deiner Krankenkasse angeschlossen ist (z. B. AOK, Barmer, TK, DAK). Adresse und Ansprechpartner stehen meist im letzten Pflegegrad-Bescheid oder auf der Website der Krankenkasse unter "Pflegeversicherung". Es gibt zwei Wege, je nachdem, was du beantragen möchtest: - Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), wenn deine Ehefrau zeitweise verhindert ist (Erholung, Arzttermin, Krankheit) und jemand anders einspringt - Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI), wenn du vorübergehend stationär versorgt wirst Beide teilen sich das Jahresbudget von 3.539 €. Wichtig zur Konstellation Ehefrau als Pflegeperson: Wenn die Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Personen aus deinem Haushalt übernommen wird, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt — bei Pflegegrad 2 also 520,50 € pro Jahr. Zusätzlich erstattungsfähig sind nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzperson, bis das Gesamtbudget ausgeschöpft ist. Übernimmt eine fremde Person (Nachbar, Pflegedienst, Bekannte ohne Verwandtschaft) die Vertretung, gilt das 1,5-fach-Limit nicht — dann steht der volle Betrag aus dem Jahresbudget zur Verfügung. So gehst du vor: 1. Bei deiner Pflegekasse das Formular "Antrag auf Verhinderungspflege" anfordern (telefonisch, online oder per Mail) — viele Kassen haben das als PDF auf der Website. 2. Formular ausfüllen: wer pflegt vertretungsweise, von wann bis wann, welche Kosten entstehen. 3. Belege beifügen (Quittungen, Rechnungen, ggf. Verdienstausfall-Nachweis). 4. Einreichen — die Kasse erstattet rückwirkend. Du kannst die Verhinderungspflege auch nachträglich abrechnen, also nach Durchführung Belege einreichen. Wichtig seit dem 01.01.2026: Belege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Kasse sein — sonst verfällt der Anspruch. Wenn du nicht sicher bist, welche Kasse zuständig ist, ruf bei deiner Krankenkasse an und frage nach der "Pflegekasse" — das ist intern oft dieselbe Telefonnummer.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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