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Pflegekompass
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Wofür zahlt man Pflegeversicherung, wenn Angehörige trotzdem zahlen müssen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 23:17

Ich hab nur eine Frage: Wozu bezahlt man dann eigentlich Pflegeversicherung, als Teil der Sozialversicherungen? 3000 € Rente und mehr dürfte die absolute Ausnahme sein und dass Verwandte das stemmen sollen ist einfach nur unverschämt und utopisch...

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

Die Frustration ist nachvollziehbar — die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung 1995 als Teilkaskoversicherung konzipiert, nicht als Vollabsicherung. Sie soll einen Grundstock decken, den Rest tragen Rente, Vermögen und im Notfall Angehörige oder das Sozialamt. Was die Kasse konkret leistet: - Pflegegeld bei häuslicher Pflege (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) - Pflegesachleistungen für ambulante Dienste (deutlich höhere Beträge) - Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsames Budget 3.539 €/Jahr - Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab PG 1 - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat - Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme - Im Heim feste Leistungsbeträge plus Zuschläge nach Verweildauer (5 % bis 75 %) Zur Angehörigen-Heranziehung — und das ist der wichtige Punkt: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 zahlen erwachsene Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € für ihre Eltern. Darunter springt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) ein, wenn Rente und Eigenmittel nicht reichen. 3.000 € Rente sind wirklich die Ausnahme — die meisten Heimbewohner finanzieren den Eigenanteil aus Rente, Erspartem und Sozialamt, nicht aus dem Geldbeutel der Kinder. Bleibt die Kritik berechtigt, dass die Kassenleistungen mit den Heimkosten (oft 2.500–3.500 € Eigenanteil/Monat) nicht Schritt halten. Genau deshalb gibt es seit 2022 die gestaffelten Eigenanteils-Zuschläge, die Pflegereform-Diskussion läuft weiter. Wenn ein konkreter Fall ansteht: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI rechnet kostenlos durch, was in der individuellen Konstellation tatsächlich übrig bleibt.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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