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Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad — was ist das genau?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Was ist Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Der Wohngruppenzuschlag steht Versicherten ab Pflegegrad 1 zu, die in einer Wohngruppe leben und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Der Wohngruppenzuschuss für Pflege beträgt monatlich 224 Euro – die Pflegekasse überweist ihn direkt an die Bewohner:innen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

TITEL: Was ist der Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad und wer bekommt ihn? ANTWORT: Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI ist eine eigene Leistung der Pflegekasse für Menschen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Er beträgt 224 € pro Monat und Bewohner und wird zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Damit der Anspruch besteht, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: - mindestens Pflegegrad 1 - die Wohngruppe besteht aus mindestens drei pflegebedürftigen Personen, höchstens zwölf - alle Bewohner haben gemeinschaftlich eine Pflege- oder Betreuungskraft beauftragt, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt (sogenannte Präsenzkraft) - es handelt sich nicht um eine vollstationäre Einrichtung oder ein Heim im Sinne des Heimrechts Zur Abgrenzung: Die Präsenzkraft ist nicht der Pflegedienst, der die individuelle Pflege erbringt. Sie ist eine zusätzlich beauftragte Person für die Organisation des WG-Alltags. Genau an diesem Punkt scheitern die meisten Anträge zunächst, weil der entsprechende Vertrag fehlt oder nicht eindeutig formuliert ist. In Kombination mit dem Wohngruppenzuschlag ist ausserdem der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI relevant: Bei mehreren Berechtigten in derselben WG sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich, etwa für eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen oder eine Rampe. Anträge dafür immer VOR Auftragsvergabe stellen — sonst keine Erstattung. Den Wohngruppenzuschlag selbst beantragst du formlos bei der Pflegekasse. Beizufügen sind: - der Vertrag über die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft - eine Bestätigung über die WG-Konstellation (in der Regel durch Vermieter oder Träger) - der Mietvertrag bzw. Nachweis, dass alle Bewohner gemeinsam in der Wohnung leben Für die Anschubfinanzierung beim Aufbau einer neuen Wohngruppe gibt es eigene Fördertöpfe — Konditionen und aktuelle Beträge erfragst du am besten bei deiner Pflegekasse oder über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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