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Pflegekompass
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Wohnumfeld-Zuschuss von 4.180 Euro — wie oft kann ich den bekommen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Mai 2026 um 04:15

Wie oft kann ich 4000 Euro von der Pflegekasse bekommen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Du meinst sehr wahrscheinlich den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt hier bis zu 4.180 € — und zwar pro Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Das ist der entscheidende Punkt: Eine "Maßnahme" ist alles, was zu einem zusammenhängenden Umbau gehört. Wenn du gleichzeitig Bad umbaust, Treppenlift einbauen lässt und eine Rampe vor der Haustür anlegen lässt, wird das als eine Maßnahme zusammengefasst — gedeckelt auf 4.180 €. Ein neuer Anspruch auf weitere 4.180 € entsteht erst dann, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat. Typische Konstellationen: - Pflegegrad steigt deutlich (z. B. von PG 2 auf PG 4) - neue Einschränkungen kommen hinzu (z. B. nach Schlaganfall ist plötzlich Rollstuhl statt Rollator nötig) - Umzug in eine andere Wohnung, die wieder angepasst werden muss - bauliche Notwendigkeiten ergeben sich neu (z. B. Treppe wird unüberwindbar) Reine Renovierung oder Verschönerung zählt nicht. Auch nicht: Bad wurde schon einmal teilweise umgebaut, jetzt soll der Rest nachgezogen werden — das wäre dieselbe Maßnahme. Drei Dinge musst du formal beachten: 1. Antrag IMMER vor Auftragsvergabe stellen. Wer erst baut und dann beantragt, bekommt nichts. 2. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. 3. Wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben (z. B. Ehepaar mit zwei Pflegegraden, oder Pflege-WG), erhöht sich der Zuschuss — bis zu 16.720 € bei vier Berechtigten in einer Wohngruppe. Praktisch heißt das: Plant ihr jetzt das Bad und in zwei Jahren steht ein Treppenlift an, weil sich der Zustand verschlechtert hat — dann sind das zwei Maßnahmen und du kannst zweimal beantragen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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