Aktualisiert am 17. Mai 2026
Hausnotruf-Kosten-Rechner 2026
Die Pflegekasse zahlt für einen Hausnotruf einen festen Zuschuss von 25,50 € pro Monat (§ 40 SGB XI). Berechnen Sie sofort, wie viel Eigenanteil bei Ihrem Anbieter wirklich übrig bleibt — pro Monat, pro Jahr und nach dem Steuervorteil (§ 35a EStG).
Hausnotruf-Kosten-Rechner 2026
Berechnen Sie sofort Ihren monatlichen Eigenanteil für einen Hausnotruf — nach Abzug des Kassenzuschusses von 25,50 € (§ 40 SGB XI).
Der monatliche Grundpreis laut Anbieter (Basistarif ohne Zusatzleistungen). Typisch sind 20 € bis 40 € pro Monat.
Der Zuschuss von 25,50 € pro Monat gilt bereits ab Pflegegrad 1 und ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Ohne Pflegegrad zahlen Sie den vollen Anbieterpreis selbst.
Manche Anbieter berechnen eine einmalige Einrichtungs- oder Anschlussgebühr. Leer lassen, wenn keine anfällt.
Ihr Eigenanteil pro Monat
4,50 €
nach Abzug des Kassenzuschusses
= 54,00 € pro Jahr
So teilt sich Ihr Monatspreis von 30,00 € auf
| Anbieterpreis pro Monat | 30,00 € |
| Kassenzuschuss (§ 40 SGB XI) | − 25,50 € |
| Eigenanteil pro Monat | 4,50 € |
| Eigenanteil pro Jahr | 54,00 € |
Steuerlich absetzbar: bis zu 10,80 € pro Jahr
Der Hausnotruf ist eine haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG). Sie können 20 % des selbst getragenen Eigenanteilsdirekt von der Steuerschuld abziehen (höchstens 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr). Bemessungsgrundlage ist nur Ihr Eigenanteil — der von der Pflegekasse bezuschusste Anteil zählt nicht, weil er nicht selbst getragen wird. Bei einem Eigenanteil von 54,00 € pro Jahr reduziert das Ihre effektiven Kosten auf rund 43,20 €.
Unverbindliche Schätzung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Kassenzuschuss beträgt 25,50 € pro Monat (§ 40 SGB XI, Stand 2026). Die steuerliche Berücksichtigung nach § 35a EStG hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Die verbindliche Auskunft erteilen Ihre Pflegekasse und Ihr Finanzamt / Steuerberater.
Was zahlt die Pflegekasse beim Hausnotruf?
Ein Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen pauschalen Zuschuss von 25,50 € pro Monat (§ 40 SGB XI). Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad — er ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5. Den Teil, der über die 25,50 € hinausgeht, tragen Sie selbst (Eigenanteil).
Die meisten Anbieter verlangen für das Basispaket — Notrufgerät, Funksender als Armband oder Kette und die 24/7-Notrufzentrale — zwischen 20 € und 40 € pro Monat. Bei einem durchschnittlichen Preis von 30 € und vorliegendem Pflegegrad bleibt damit ein Eigenanteil von nur 4,50 € pro Monat(54 € pro Jahr). Ohne Pflegegrad sind die vollen 30 € pro Monat selbst zu zahlen.
So beantragen Sie den Zuschuss (§ 40 SGB XI)
Der Zuschuss wird formlos bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. In der Praxis ist das unkompliziert, weil viele Hausnotruf-Anbieter den Antrag auf Wunsch für Sie übernehmen und den Zuschuss direkt mit der Kasse abrechnen. Sie erhalten dann nur eine Rechnung über den Eigenanteil.
- Voraussetzung:ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
- Persönliche Situation: Die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist über den Tag zeitweise allein und könnte im Notfall nicht selbst Hilfe rufen.
- Abrechnung: entweder direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse oder per Erstattung gegen Beleg.
Anbieter vergleichen lohnt sich
Da der Kassenzuschuss fix ist (25,50 €), wirkt sich jeder Euro Preisunterschied beim Anbieter direkt 1:1 auf Ihren Eigenanteil aus. Achten Sie nicht nur auf den Grundpreis, sondern auch auf einmalige Anschlussgebühren, die Kündigungsfrist sowie Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor oder regelmäßige Funktionskontrolle. Ein günstiger Grundpreis mit hoher Anschlussgebühr kann im ersten Jahr teurer sein als ein etwas höherer Monatspreis ohne Einrichtungskosten — der Rechner oben berücksichtigt beides.
Steuerlich absetzbar nach § 35a EStG
Der Hausnotruf zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie können 20 % des selbst getragenen Eigenanteils direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen — höchstens 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Wichtig: Maßgeblich ist nur Ihr tatsächlicher Eigenanteil. Der von der Pflegekasse bezuschusste Anteil zählt nicht, weil er nicht von Ihnen selbst getragen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der Hausnotruf an Ihren Haushalt angeschlossen ist und Sie die Rechnung unbar (per Überweisung) bezahlen. Geben Sie den Eigenanteil in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ an.

Kostenloser Pflege-Newsletter
Wir informieren Sie über Änderungen bei Pflegeleistungen, wichtige Fristen und neue Ratgeber & Rechner — kompakt und kostenlos. Double-Opt-in, jederzeit mit einem Klick abmeldbar.
Mit der Anmeldung stimmen Sie dem Erhalt des Pflegekompass-Newsletters zu. Abmeldung jederzeit mit einem Klick. Es entstehen keine Kosten.