Kurzantwort:Die Pflegekasse zahlt für den Hausnotruf nach § 40 SGB XI einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro plus 10,49 Euro einmaligfür die Installation. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1 und eine Situation, in der ein Notruf sinnvoll ist — zum Beispiel Alleinleben. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, weil der Hausnotruf ein Pflegehilfsmittel ist, kein medizinisches Hilfsmittel.
- Monatlicher Zuschuss:25,50 Euro direkt an den Anbieter.
- Einmalige Installation:10,49 Euro.
- Eigenanteil:0 Euro — wenn das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.
- Voraussetzung:Pflegegrad 1 oder höher + Alleinleben oder Notrufbedarf.
- Rechtsgrundlage:§ 40 SGB XI (technisches Pflegehilfsmittel).
Die meisten Stürze passieren zu Hause — im Bad, im Flur, auf der Treppe. Wer allein lebt und nach einem Sturz nicht ans Telefon kommt, wartet manchmal stundenlang auf Hilfe. Für Angehörige ist genau das die große Sorge: Was ist, wenn Mama oder Papa fällt und niemand es merkt?
Der Hausnotruf löst dieses Problem mit einem einfachen Knopf am Handgelenk oder als Kette um den Hals. Einmal gedrückt, ist eine rund um die Uhr besetzte Zentrale dran — und schickt die hinterlegten Kontakte oder den Rettungsdienst. Die Kosten? Sind für viele Pflegebedürftige gleich null, weil die Pflegekasse sie übernimmt. Nur: Man muss den Antrag stellen. Und das machen erstaunlich wenige.
Wer bekommt den Hausnotruf-Zuschuss 2026?
Der Hausnotruf gehört nach § 40 SGB XI zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Das ist wichtig, weil daraus ein entscheidender Unterschied folgt: Sie bekommen den Zuschuss von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse. Und dafür brauchen Sie keine ärztliche Verordnung — nur einen Pflegegrad und eine nachvollziehbare Begründung.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad— mindestens Pflegegrad 1 reicht aus. Wer noch keinen Pflegegrad hat, muss ihn vorher beantragen. Details dazu in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- Notrufbedarf — Sie leben allein oder sind tagsüber längere Zeit allein zu Hause, zum Beispiel weil die pflegenden Angehörigen arbeiten. Auch ein hohes Sturzrisiko oder chronische Erkrankungen zählen.
- Häusliche Umgebung — der Hausnotruf wird zu Hause genutzt, nicht im Pflegeheim. In einer Senioren-WG oder betreuten Wohnung ist er möglich.
- Geistige Erreichbarkeit — Sie müssen in der Lage sein, den Knopf im Notfall zu drücken und auf die Rückfrage der Zentrale zu reagieren. Bei schwerer Demenz schließt die Pflegekasse den Hausnotruf manchmal aus — in diesem Fall gibt es Sonderlösungen mit automatischem Sturzsensor.
Wichtig:Pflegegrad 1 reicht für den Hausnotruf-Zuschuss aus — obwohl Pflegegrad 1 bei vielen anderen Leistungen ausgeschlossen ist. Was bei Pflegegrad 1 sonst noch drin ist, steht in unserem Überblick Pflegegrad 1 Leistungen 2026.
Wie hoch ist der Zuschuss wirklich?
Die Beträge stehen nicht im Gesetz selbst, sondern im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Seit 2016 wurden sie mehrfach angepasst. Die aktuellen Werte (Stand 2024/2025, für 2026 bestätigt) stehen in der folgenden Tabelle.
| Betrag | Frequenz | Quelle | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 25,50 € | monatlich | Hilfsmittelverzeichnis, PG 52 | Grundversorgung ohne Zusatzleistungen |
| 10,49 € | einmalig | Hilfsmittelverzeichnis, PG 52 | Installation der Basisstation |
| 0 € | einmalig | § 40 Abs. 3 SGB XI | Eigenanteil, wenn Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis gelistet |
| 306 € | pro Jahr | 25,50 € × 12 | Summe der monatlichen Zuschüsse |
Die Zahlen stammen aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (Produktgruppe 52, Notrufsysteme). Gerundet und ohne Gewähr — bei individuellen Abweichungen Rücksprache mit Ihrer Pflegekasse halten.
Was die Krankenkasse extra zahlt: In manchen Fällen kommt noch ein Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse dazu — etwa wenn das Notrufsystem zusätzlich eine medizinische Funktion wie EKG-Aufzeichnung oder Sturzsensor hat. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Für den klassischen Hausnotruf gilt: nur die Pflegekasse zahlt.
Was NICHT im Zuschuss enthalten ist:
- Schlüsselservice (meist 5 bis 15 € monatlich extra)
- Tägliche Kontrollanrufe / Tageskontakt-Service (10 bis 20 € extra)
- Mobiler Notruf mit GPS für unterwegs (30 bis 50 € extra, in der Regel ohne Pflegekassen-Zuschuss)
- Zweitgerät für den Partner (muss meist separat selbst gezahlt werden)
Welche Anbieter gibt es?
In Deutschland gibt es rund 15 bis 20 überregionale Anbieter und dazu zahlreiche regionale Dienste. Die fünf bekanntesten Wohlfahrts-Träger decken bundesweit den größten Teil ab, daneben gibt es private Anbieter mit teils günstigeren Zusatzleistungen. Welcher der richtige ist, hängt weniger am Preis (der Zuschuss deckt die Grundversorgung) als am Service vor Ort.
Malteser Hausnotruf
Bundesweit verbreitet, oft mit engagierten ehrenamtlichen Helfern vor Ort. Basispaket durch den Pflegekassen-Zuschuss abgedeckt, Zusatzleistungen wie Schlüsselservice und Tageskontakt kostenpflichtig.
DRK Hausnotruf
Das Deutsche Rote Kreuz betreibt eines der größten Hausnotruf-Netze in Deutschland. Dank vieler lokaler Kreisverbände meist schnelle Erreichbarkeit — die Qualität schwankt allerdings von Ort zu Ort.
Johanniter Hausnotruf
Bundesweit aktiv, oft mit Schwerpunkt auf stationäre Zentralen und 24/7-Besetzung. Die Johanniter bieten auch Mobilnotruf und GPS-Tracker an — diese Zusatzgeräte werden meist nicht bezuschusst.
Vitakt und private Anbieter
Neben den Wohlfahrts-Trägern gibt es kommerzielle Anbieter wie Vitakt, Libify oder Hausnotruf24. Sie haben in der Regel moderner gestaltete Geräte (kleinere Armbänder, App-Anbindung) und flexible Tarife, aber weniger persönliche Präsenz vor Ort. Auch sie sind in der Regel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet — vorher prüfen.
Neutraler Rat: Pflegekompass empfiehlt keinen Anbieter im Speziellen. Entscheiden Sie anhand von zwei Kriterien: Erstens — ist der Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet und hat einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse? Zweitens — wer ist in Ihrer Region gut erreichbar, wenn es brennt? Lassen Sie sich von zwei oder drei Anbietern ein Angebot machen und vergleichen Sie die Zusatzleistungen.
So beantragen Sie den Hausnotruf
Der gute Teil: Die meisten Anbieter übernehmen den Antrag für Sie. Sie müssen nur wissen, was im Hintergrund passiert — damit Sie erkennen, wenn etwas schiefläuft.
- Pflegegrad prüfen. Ohne Pflegegrad kein Zuschuss. Wenn noch keiner vorliegt, zuerst den Pflegegrad beantragen — das geht parallel zum Hausnotruf-Antrag.
- Anbieter auswählen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist und einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat. Sonst kann ein Eigenanteil entstehen.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das Antragsformular füllt in den meisten Fällen der Anbieter mit Ihnen zusammen aus. Begründung: Alleinleben, Sturzrisiko, chronische Erkrankung. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
- Gerät installieren lassen. Nach Bewilligung kommt ein Techniker oder ein ehrenamtlicher Helfer zu Ihnen nach Hause, schließt die Basisstation ans Telefon oder Mobilnetz an und übergibt Ihnen den Notruf-Sender (Armband oder Halskette).
- Probealarm machen und nutzen. Testen Sie den Notruf einmal bewusst. So wissen Sie, wie lange es dauert, bis sich die Zentrale meldet, und ob Ihre Stimme über die Basisstation verständlich ankommt. Danach gilt: im Zweifel lieber drücken als warten.
Tipp: Der Hausnotruf ist nur ein Baustein der Pflegehilfsmittel-Liste, die die Pflegekasse bezahlt. Zusätzlich stehen Ihnen je nach Pflegegrad Pflegebox-Inhalte, Zuschüsse für einen Treppenlift oder einen Hausnotruf-Partnersender zu. Ein Überblick findet sich in unserem Ratgeber zum Pflegebox-Inhalt.
Unterschied zum mobilen Notruf
Der klassische Hausnotruf funktioniert nur zu Hause, in einem Umkreis von 30 bis 50 Metern um die Basisstation. Für die meisten älteren Menschen reicht das — denn genau hier passieren die kritischen Stürze.
Wer aber regelmäßig draußen unterwegs ist, noch Auto fährt oder auf einem großen Grundstück lebt, braucht einen mobilen Notruf mit GPS und SIM-Karte. Dieser funktioniert überall, wo Mobilfunk verfügbar ist. Der Unterschied in Zahlen:
- Reichweite Hausnotruf:30 bis 50 Meter.
- Reichweite Mobilnotruf: überall mit Mobilfunk-Empfang.
- Monatliche Grundgebühr Hausnotruf:ca. 25,50 Euro — Pflegekasse zahlt voll.
- Monatliche Grundgebühr Mobilnotruf:30 bis 50 Euro — Pflegekasse zahlt in der Regel nicht oder nur den Hausnotruf-Anteil (25,50 €), der Rest bleibt Eigenanteil.
Wenn Sie statt eines Hausnotrufs lieber die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale zum Eigenkauf nutzen wollen, lesen Sie den Ratgeber Pflegehilfsmittel auszahlen lassen — Vorsicht: Hausnotruf und die 42 Euro für Verbrauchsmittel sind verschiedene Töpfe, sie schließen sich nicht aus.
Häufige Fragen zum Hausnotruf-Zuschuss 2026
Brauche ich einen Arzt, damit die Pflegekasse zahlt?
Nein. Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI — keine medizinische Leistung. Deshalb brauchen Sie keine ärztliche Verordnung, nur einen anerkannten Pflegegrad.
Was kostet mich der Hausnotruf zusätzlich?
Bei einem im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Anbieter: nichts für die Grundversorgung. Zusatzleistungen wie Schlüsselservice, Tageskontakt oder Zweitsender für den Partner kosten extra — zwischen 5 und 20 Euro monatlich.
Funktioniert der Hausnotruf im Garten oder auf dem Balkon?
Im kleinen Garten und auf dem Balkon in der Regel ja, solange die Basisstation in der Nähe steht. Bei größeren Grundstücken reicht der Funk nicht — dann lohnt sich ein zusätzlicher Mobilnotruf oder eine Repeater-Erweiterung.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 den Zuschuss auch?
Ja. Pflegegrad 1 reicht aus. Das ist eine der wenigen Pflegekassen-Leistungen, die nicht erst ab Pflegegrad 2 greifen.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Die meisten Verträge haben nach der Mindestlaufzeit eine monatliche Kündigungsfrist. Wichtig: Der neue Anbieter sollte ebenfalls einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse haben, damit der Zuschuss nahtlos weiterläuft.
Zusammenfassung
Der Hausnotruf ist eine der unterschätztesten Leistungen der Pflegekasse. Für 25,50 Euro monatlich und 10,49 Euro einmalig bekommen Sie ab Pflegegrad 1 ein Sicherheitsnetz zu Hause, das Angehörigen nachts wieder den Schlaf zurückgibt — und älteren Menschen erlaubt, länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Die größte Hürde ist nicht die Bewilligung, sondern die Anmeldung überhaupt. Wer den Antrag stellt, bekommt die Leistung fast immer. Entscheidend ist, einen Anbieter zu wählen, der im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist — dann bleibt der Eigenanteil bei null. Wer parallel die Pflegegeld-Beträge 2026 oder den Pflegebox-Inhalt prüft, holt das Maximum aus der Pflegekasse heraus.
Quellen und Hinweise
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52 — Notrufsysteme
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- GKV-Spitzenverband — Hilfsmittelverzeichnis
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen im Überblick
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Die Euro-Beträge der Pflegekasse für Hausnotruf-Zuschüsse gelten nach aktuellem Stand des Hilfsmittelverzeichnisses und können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
