Aktualisiert am 17. Mai 2026
Kombinationsleistung-Rechner 2026
Wenn Ihr ambulanter Pflegedienst die Sachleistung nicht voll ausschöpft, steht Ihnen für den Rest anteiliges Pflegegeld zu (§ 38 SGB XI). Mit dem Regler sehen Sie sofort, wie viel bei Ihnen zusammenkommt.
Kombinationsleistung-Rechner 2026
Berechnen Sie, wie viel anteiliges Pflegegeld Ihnen zusteht, wenn Sie den ambulanten Pflegedienst nicht voll ausschöpfen (§ 38 SGB XI).
Schieben Sie den Regler auf den Anteil, den Ihr Pflegedienst von der monatlichen Sachleistung in Anspruch nimmt. Den Rest erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld.
Ihre Gesamtleistung pro Monat
958 €
Sachleistung + anteiliges Pflegegeld
| Voller Sachleistungs-Anspruch (Pflegegrad 3) | 1.497 € |
| Volles Pflegegeld (Pflegegrad 3) | 599 € |
| Genutzte Sachleistung (40 %) → an den Pflegedienst | 599 € |
| Anteiliges Pflegegeld (60 %) → an Sie | 359 € |
| Gesamtleistung pro Monat | 958 € |
Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Höchstbeträge 2026 (§§ 36, 37, 38 SGB XI). Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Auskunft über Ihren konkreten Anspruch erteilt Ihre Pflegekasse.
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist die Verbindung von zwei Leistungen der Pflegeversicherung: der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) und dem Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Sie greift immer dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst genutzt wird, aber nicht der volle Sachleistungs-Höchstbetrag des Pflegegrads ausgeschöpft wird.
Der Grundgedanke: Wer den Pflegedienst nur teilweise braucht, soll für den selbst geleisteten Teil der Pflege nicht leer ausgehen. Deshalb wird der nicht genutzte Sachleistungsanteil in anteiliges Pflegegeld umgewandelt.
Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?
Die Formel ist einfach und steckt im Rechner oben:
Wird also die Hälfte der Sachleistung über den Dienst genutzt, bleibt die andere Hälfte des Pflegegeldes übrig. Wichtig: Es werden immer die prozentualen Anteile gegeneinander gerechnet, nicht die Euro-Beträge. Die Sachleistung wird an den Pflegedienst gezahlt, das anteilige Pflegegeld an die pflegebedürftige Person.
Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 beträgt die Pflegesachleistung 1.497 € und das Pflegegeld 599 € pro Monat. Angenommen, der Pflegedienst nutzt 40 % der Sachleistung:
| Position | Anteil | Betrag |
|---|---|---|
| Genutzte Sachleistung → Pflegedienst | 40 % | 598,80 € |
| Anteiliges Pflegegeld → an Sie | 60 % | 359,40 € |
| Gesamtleistung pro Monat | — | 958,20 € |
Statt nur 599 € reines Pflegegeld erhalten Sie eine Gesamtleistung von 958,20 € — weil die Sachleistung deutlich höher ist als das Pflegegeld. Stand: 2026, §§ 36-38 SGB XI.
Was bedeutet die 6-Monats-Bindung?
Sobald Sie sich für ein bestimmtes Verhältnis von Sachleistung und Pflegegeld entscheiden, sind Sie daran grundsätzlich sechs Monate gebunden(§ 38 Satz 2 SGB XI). Innerhalb dieser Frist kann die Aufteilung in der Regel nicht geändert werden. Erst danach ist eine Anpassung möglich — zum Beispiel, wenn sich der Pflegebedarf verändert. Planen Sie die Aufteilung daher mit etwas Vorlauf, statt sie monatlich umzustellen.
Wann ist die Kombinationsleistung sinnvoll?
- Der Pflegedienst übernimmt nur bestimmte Aufgaben (zum Beispiel die morgendliche Grundpflege), den Rest leisten Angehörige.
- Der Pflegebedarf schwankt — mal mehr professionelle Hilfe, mal mehr Pflege durch die Familie.
- Die volle Sachleistung wird nicht benötigt, aber ganz auf den Dienst verzichten möchte man nicht.
- Pflegende Angehörige sollen für ihren Einsatz finanziell entlastet werden, ohne die fachliche Unterstützung aufzugeben.
Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Verbindung von Pflegesachleistung und Pflegegeld nach § 38 SGB XI. Wer den Pflegedienst nicht voll ausschöpft, erhält für den Rest anteiliges Pflegegeld. Wie viel das bei Ihnen ist, zeigt der Rechner oben.
Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?
Pflegegeld × (1 − genutzter Sachleistungsanteil). Bei Pflegegrad 3 und 40 % Sachleistung: 599 € × 0,6 = 359,40 € anteiliges Pflegegeld.
Wie lange ist man an die Kombinationsleistung gebunden?
Grundsätzlich sechs Monate (§ 38 Satz 2 SGB XI). Erst danach kann das Verhältnis von Sachleistung und Pflegegeld neu festgelegt werden.
Für wen lohnt sich die Kombinationsleistung?
Für alle, bei denen ein Pflegedienst nur einen Teil der Versorgung übernimmt und Angehörige den Rest leisten — so bleibt die fachliche Hilfe erhalten und es fließt zusätzlich anteiliges Pflegegeld.
Gibt es Kombinationsleistung bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Es besteht aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat.
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