Kurzantwort:Wer privat krankenversichert ist, hat denselben gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung wie GKV-Versicherte — er wird nur über einen anderen Dienst abgewickelt. COMPASS Pflegeberatung ist die bundesweite, kostenfreie Anlaufstelle des PKV-Verbands für diesen Zweck. Hotline: 0800 / 101 88 00.
Was ist COMPASS Pflegeberatung?
COMPASS Pflegeberatung ist ein Beratungsdienst, der 2009 vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) gegründet wurde. Der Hintergrund: Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 wurde der Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI eingeführt — für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Für GKV-Versicherte übernehmen das die gesetzlichen Pflegekassen. Für PKV-Versicherte entstand mit COMPASS ein eigenes Pendant.
COMPASS ist bundesweit tätig und kostenfrei für PKV-Versicherte. Der Dienst ist kein kommerzieller Anbieter und wirbt für keine spezifischen Produkte oder Leistungen — er berät neutral auf Grundlage der gesetzlichen Pflegeleistungen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Träger | Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) |
| Gegründet | 2009 |
| Zielgruppe | PKV-Versicherte und deren Angehörige |
| Kosten | Kostenfrei |
| Reichweite | Bundesweit |
| Rechtsgrundlage | § 7a SGB XI |
Wer hat Anspruch auf COMPASS-Beratung?
Anspruch haben Personen, die privat krankenversichert sind und damit in die private Pflegepflichtversicherung einzahlen. Das sind konkret:
- Privat Krankenversicherte mit Pflegegrad — sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde oder ein Antrag läuft.
- PKV-Versicherte ohne Pflegegrad bei laufendem Antrag — COMPASS kann bereits vor der Begutachtung beraten.
- Beihilfeberechtigte mit PKV-Restkostenversicherung — das betrifft Beamte, Beamtinnen, Soldaten und deren Angehörige. Der Beratungsanspruch läuft über die Restkostenversicherung; COMPASS ist in vielen Fällen zuständig.
Hinweis:GKV-Versicherte haben keinen Anspruch auf COMPASS. Sie wenden sich für Pflegeberatung an ihre gesetzliche Pflegekasse — der Anspruch nach § 7a SGB XI gilt dort genauso.
Wie erreichst du COMPASS?
COMPASS ist auf mehreren Wegen erreichbar. Die Hotline ist der direkteste Einstieg — kein Termin, keine Voranmeldung.
| Weg | Details |
|---|---|
| Hotline | 0800 / 101 88 00 |
| Erreichbarkeit Hotline | Mo–Fr 8–19 Uhr, Sa 10–16 Uhr |
| Kosten Hotline | Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz |
| Online-Formular | compass-pflegeberatung.de |
| E-Mail-Anfrage | Möglich über die Website |
| Hausbesuch | Auf Anfrage — beim ersten Anruf anfragen |
Wer einen Hausbesuch möchte, muss das nicht gesondert vorbereiten — es reicht, beim ersten Anruf zu sagen, dass eine persönliche Beratung vor Ort gewünscht ist. COMPASS koordiniert dann einen Termin mit einem Pflegeberater in der Region.
Welche Leistungen bietet COMPASS?
COMPASS berät zu allen Fragen rund um den Pflegebedarf und die verfügbaren Pflegeleistungen nach SGB XI. Das Angebot umfasst:
- Persönliche Beratung per Telefon — Einzelfragen, erste Orientierung, Leistungsübersichten
- Hausbesuche— ein Pflegeberater kommt in die eigene Wohnung; sinnvoll bei komplexeren Situationen oder wenn das häusliche Umfeld beurteilt werden soll (z. B. für Umbaumaßnahmen)
- Begleitung bei der MD-Begutachtung — COMPASS kann auf die Begutachtung vorbereiten und auf Wunsch begleitend unterstützen
- Vermittlung von Versorgungsangeboten — COMPASS informiert über regionale Dienste, Pflegeeinrichtungen und Unterstützungsangebote
COMPASS übernimmt keine Fallbearbeitung bei der privaten Pflegeversicherung selbst — das ist Aufgabe der jeweiligen PKV. Der Dienst berät und begleitet, stellt aber keine Bescheide aus und trifft keine Entscheidungen über Leistungsansprüche.
GKV vs. PKV-Pflegeberatung — der Unterschied
Der gesetzliche Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI gilt für alle Pflegebedürftigen — unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Wie er abgewickelt wird, unterscheidet sich jedoch.
| Merkmal | GKV-Versicherte | PKV-Versicherte |
|---|---|---|
| Anlaufstelle | Eigene Pflegekasse | COMPASS Pflegeberatung |
| Rechtsgrundlage | § 7a SGB XI | § 7a SGB XI |
| Trägerschaft | Gesetzliche Pflegekasse | PKV-Verband |
| Hotline | Je nach Kasse unterschiedlich | 0800 / 101 88 00 |
| Hausbesuch möglich | Je nach Kasse | Ja, bundesweit |
| Kosten | Kostenfrei | Kostenfrei |
Mehr zum Beratungsanspruch für GKV-Versicherte erklärt unser Ratgeber Pflegeberatung kostenlos nach § 7a SGB XI.
Pflegestützpunkte — auch für PKV-Versicherte?
Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI) sind kommunale Beratungsstellen, die unabhängig von Kasse und Versicherungsart beraten. Ihre Finanzierung läuft über GKV und PKV gemeinsam — sie stehen grundsätzlich allen offen.
In der Praxis sind Pflegestützpunkte primär auf GKV-Versicherte ausgerichtet, weil die gesetzlichen Kassen die Hauptträger sind. PKV-Versicherte werden dort in der Regel auch beraten, aber COMPASS ist die speziell vorgesehene Anlaufstelle für diese Gruppe.
Pflegestützpunkte können für PKV-Versicherte sinnvoll sein, wenn:
- eine neutrale Zweitmeinung oder kassenunabhängige Perspektive gesucht wird
- es um lokale Versorgungsangebote geht, die der Stützpunkt besser kennt als eine bundesweite Hotline
- laufende persönliche Begleitung über mehrere Monate gewünscht ist
Den nächsten Pflegestützpunkt finden: Pflegestützpunkte finden.
FAQ — Häufige Fragen zu COMPASS Pflegeberatung
Wer hat Anspruch auf COMPASS?
Privat Krankenversicherte mit Pflegegrad oder laufendem Antrag sowie Beihilfeberechtigte mit PKV-Restkostenversicherung. GKV-Versicherte sind nicht berechtigt — sie wenden sich an ihre Pflegekasse.
Wie erreiche ich COMPASS?
Hotline: 0800 / 101 88 00, kostenfrei, Mo–Fr 8–19 Uhr, Sa 10–16 Uhr. Außerdem per Online-Formular und E-Mail auf compass-pflegeberatung.de.
Ist COMPASS auch für Angehörige?
Ja. COMPASS berät nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch pflegende Angehörige — zum Pflegebedarf, zu Leistungen und zur Organisation der Versorgung.
Was kann COMPASS nicht leisten?
COMPASS entscheidet nicht über Pflegeleistungen und stellt keine Bescheide aus. Für Leistungsfragen zur eigenen Pflegeversicherung ist die jeweilige PKV zuständig. Die MD-Begutachtung liegt beim Medizinischen Dienst.
Gibt es COMPASS auch für Online-Beratung?
COMPASS berät telefonisch und persönlich (Hausbesuch). Für einen Überblick über alle Online-Beratungsoptionen — auch für GKV-Versicherte — erklärt unser Ratgeber Pflegeberatung online 2026.
Zusammenfassung
PKV-Versicherte haben denselben gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung wie GKV-Versicherte — er wird über COMPASS abgewickelt. COMPASS ist vom PKV-Verband getragen, bundesweit tätig und kostenfrei. Die Hotline 0800 / 101 88 00 ist der direkteste Einstieg, ohne Termin und ohne Voranmeldung. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.
COMPASS berät — es entscheidet nicht. Für Leistungsfragen ist die eigene PKV zuständig, für die MD-Begutachtung der Medizinische Dienst. Pflegestützpunkte stehen ergänzend für alle offen, sind aber primär auf GKV ausgerichtet.
Quellen und Hinweise
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung (Anspruch und Umfang)
- § 7c SGB XI — Pflegestützpunkte
- COMPASS Pflegeberatung — PKV-Verband
- Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) — Informationen zum Beratungsdienst COMPASS
- Bundesministerium für Gesundheit — Ratgeber zur Pflege 2026
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Telefonnummern, Erreichbarkeitszeiten und Angebote können sich ändern — direkte Abfrage bei COMPASS oder der jeweiligen PKV empfohlen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.
