Kurzantwort: Der Hausnotruf-Antrag bei der Pflegekasse läuft über fünf Schritte: Anbieter wählen, Formular besorgen, Nachweise beilegen, einreichen — und 4–8 Wochen warten. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt 25,50 Euro monatlich und einmalig 10,49 Euro. Wer nach 5 Wochen noch keinen Bescheid hat, kann die Genehmigungsfiktion nach § 13 SGB I in Anspruch nehmen.
- Kassenleistung:25,50 €/Monat + 10,49 € einmalig (§ 40 SGB XI)
- Voraussetzung: Pflegegrad 1+, häusliche Pflege, alleinlebend oder Notfall-Risiko
- Bearbeitung: 4–8 Wochen, Genehmigungsfiktion nach 5 Wochen
- Widerspruchsfrist: 4 Wochen ab Ablehnungsbescheid
Die 4 Voraussetzungen für die Pflegekasse-Erstattung
Bevor du den Antrag stellst, prüfe, ob alle vier Voraussetzungen erfüllt sind. Fehlt eine davon, ist eine Ablehnung wahrscheinlich.
1. Pflegegrad 1 oder höher
Du brauchst einen anerkannten Pflegegrad — Pflegegrad 1 reicht aus. Kein Pflegegrad bedeutet kein gesetzlicher Anspruch auf den Zuschuss. Wenn noch kein Pflegegrad beantragt wurde, sollte das zuerst passieren. Den Weg erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen.
2. Häusliche Pflege — kein Pflegeheim
Der Hausnotruf ist eine Leistung der häuslichen Pflege nach § 40 SGB XI. Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch — dort stellt die Einrichtung Notrufsysteme bereit. Teilstationäre Pflege (Tagespflege, Kurzzeitpflege) schließt den Anspruch nicht aus, solange du zu Hause wohnst.
3. Alleinlebend oder Notfall-Risiko nachweisbar
Die klassische Voraussetzung: Du lebst allein. Darüber hinaus erkennen die Pflegekassen auch an, wenn ein hohes Sturzrisiko besteht, chronische Erkrankungen vorliegen oder der im Haushalt lebende Partner selbst pflegebedürftig oder demenzkrank ist und im Notfall nicht helfen kann. Ein ärztliches Attest kann helfen, diese Situation zu belegen.
4. Antrag bei der eigenen Pflegekasse
Den Antrag musst du bei deiner Pflegekasse stellen — also der Kasse, bei der du pflegeversichert bist (in der Regel die gleiche Kasse wie die Krankenversicherung). Nicht bei der Krankenkasse, nicht bei der Rentenversicherung. Der Anbieter kann den Antrag in vielen Fällen für dich einreichen, wenn er einen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat.
Kosten im Überblick: Wie viel die Pflegekasse zahlt, welche Eigenanteile entstehen können und was Anbieter ohne Versorgungsvertrag kosten — das erklärt unser Ratgeber Hausnotruf Kosten 2026.
Wie viel die Pflegekasse zahlt
Die Leistung ist in § 40 SGB XI geregelt. Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel (Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 52). Es ist keine Medizinleistung — deshalb zahlt die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse, und du brauchst keine ärztliche Verordnung.
| Leistung | Betrag 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Monatliche Grundgebühr | 25,50 € | § 40 SGB XI, HMV PG 52 |
| Anschlussgebühr (einmalig) | 10,49 € | § 40 SGB XI, HMV PG 52 |
| Eigenanteil Grundversorgung | 0 € | Bei Anbieter mit Versorgungsvertrag |
| Jahressumme Zuschuss | 306 € | 25,50 € × 12 |
Bei Anbietern ohne Versorgungsvertrag oder bei Zusatzleistungen (GPS, Sturzsensor) kann ein Eigenanteil entstehen. Den vollständigen Zuschuss-Überblick gibt es im Ratgeber Hausnotruf Zuschuss Pflegekasse 2026.
Antrag in 5 Schritten
Schritt 1: Anbieter wählen
Der erste Schritt entscheidet darüber, wie aufwändig der Rest wird. Wähle einen Anbieter, der einen Versorgungsvertrag mit deiner Pflegekasse hat. Dann übernimmt der Anbieter den Antrag für dich — du unterschreibst nur. Bei einem Anbieter ohne Versorgungsvertrag musst du selbst in Vorleistung gehen und die Kosten einreichen.
Wohlfahrtsverbände (Caritas, DRK, Malteser, Johanniter, AWO) und die meisten größeren privaten Anbieter haben Versorgungsverträge. Einen Vergleich der Anbieter findest du in unserem Ratgeber Hausnotruf Anbieter Vergleich 2026.
Schritt 2: Antragsformular besorgen
Das Antragsformular bekommst du auf drei Wegen:
- Direkt beim Anbieter — die meisten stellen das Formular digital oder per Post bereit und füllen es mit dir aus
- Bei der Pflegekasse — telefonisch oder über die Online-Geschäftsstelle anfordern
- Formular der Pflegekasse online — viele große Kassen (AOK, TK, Barmer etc.) bieten das Formular zum Download an
Schritt 3: Nachweise beilegen
Folgende Dokumente werden in der Regel verlangt:
- Pflegegrad-Bescheid (Pflicht) — das Schreiben, mit dem die Pflegekasse den Pflegegrad zuerkannt hat
- Ärztliches Attest (empfohlen, wenn nicht alleinlebend) — Bestätigung des Notfall-Risikos durch Hausarzt oder Facharzt
- Anbieter-Angebot — bei manchen Kassen wird ein unterschriebenes Angebot des Anbieters als Anlage erwartet
Wer allein lebt, kommt in der Regel ohne Attest aus. Wer mit Partner oder Familie zusammenwohnt, sollte das Notfall-Risiko ärztlich belegen — sonst ist eine Ablehnung wahrscheinlich.
Schritt 4: Einreichen — Anbieter rechnet direkt ab
Den Antrag einreichen per Post, Fax oder über das Online-Portal der Pflegekasse. Wenn der Anbieter einen Versorgungsvertrag hat und den Antrag für dich gestellt hat, geht der Antrag direkt vom Anbieter an die Kasse — du hörst nichts mehr davon, bis der Bescheid kommt.
Nach der Genehmigung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Du erhältst den Hausnotruf, ohne selbst zu zahlen oder Rechnungen einzureichen.
Schritt 5: 4–8 Wochen warten
Die Pflegekasse hat nach § 13 SGB I 5 Wochen Zeit, ab dem Eingang des vollständigen Antrags zu entscheiden. In der Praxis dauert es oft 4–8 Wochen. Nach Genehmigung wird der Zuschuss ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht rückwirkend für den Zeitraum davor.
Bearbeitungsdauer & § 13 SGB I Genehmigungsfiktion
§ 13 SGB I gibt der Pflegekasse eine klare Frist: Ist der Antrag vollständig eingegangen, muss innerhalb von 5 Wochen entschieden werden. Passiert das nicht, gilt der Antrag automatisch als genehmigt — das ist die sogenannte Genehmigungsfiktion.
Was bedeutet Genehmigungsfiktion konkret?
Wenn nach 5 Wochen kein Bescheid vorliegt:
- Du kannst sofort einen Anbieter beauftragen und den Hausnotruf in Betrieb nehmen
- Du trägst die Kosten zunächst selbst — kannst sie aber anschließend von der Pflegekasse zurückfordern
- Wichtig: Vorher schriftlich dokumentieren, dass du die Genehmigungsfiktion in Anspruch nimmst — z. B. per Brief oder E-Mail an die Pflegekasse
Tipp: Zähle die 5 Wochen ab dem Datum, an dem der vollständige Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist — nicht ab dem Tag, an dem du ihn abgeschickt hast. Bei Postweg: Einschreiben mit Rückschein sichert das Eingangsdatum.
Was tun, wenn die Pflegekasse trotzdem ablehnt?
Kommt ein Ablehnungsbescheid nach Ablauf der 5 Wochen, obwohl du die Genehmigungsfiktion in Anspruch genommen hast, hast du zwei Optionen: Widerspruch einlegen (Frist 4 Wochen) oder Sozialgericht anrufen. In solchen Fällen lohnt sich Beratung beim Pflegestützpunkt oder Sozialverband.
Häufige Ablehnungsgründe + Gegenargumente
Ablehnungen lassen sich oft vermeiden — oder erfolgreich anfechten, wenn man die Begründung kennt.
| Ablehnungsgrund | Gegenargument / Lösung |
|---|---|
| Kein Pflegegrad | Erst Pflegegrad beantragen, dann erneut Hausnotruf-Antrag stellen. Schon Pflegegrad 1 reicht. |
| Nicht alleinlebend | Ärztliches Attest über Notfall-Risiko beilegen: Sturzrisiko, Herzerkrankung, Demenz des Partners, der nicht helfen kann. Die Kasse muss das individuell prüfen. |
| Kein Notfall-Risiko nachgewiesen | Hausarzt oder Facharzt bittet um schriftliche Stellungnahme zu Sturzgefährdung, Herzrhythmusstörungen oder anderen Risikofaktoren. |
| Anbieter ohne Versorgungsvertrag | Zu einem Anbieter mit Versorgungsvertrag wechseln — oder selbst zahlen und Kostenerstattung beantragen (Kulanz, kein Rechtsanspruch). |
| Unvollständige Unterlagen | Fehlende Dokumente nachreichen. Die Pflegekasse muss auf Unvollständigkeit hinweisen — die 5-Wochen-Frist beginnt erst mit vollständigem Eingang. |
Widerspruch einlegen — Frist + Muster
Ein Ablehnungsbescheid ist kein endgültiges Nein. Du hast nach § 84 SGG 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid in deinem Briefkasten lag — nicht mit dem Datum auf dem Brief.
Was in den Widerspruch gehört
- Name, Adresse, Versicherungsnummer
- Datum und Aktenzeichen des Ablehnungsbescheids
- Satz: „Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich fristgerecht Widerspruch ein."
- Konkrete Begründung, warum die Ablehnung falsch ist — mit Bezug auf den Ablehnungsgrund und neue Belege (z. B. ärztliches Attest)
- Unterschrift + Datum
Musterschreiben Widerspruch (Kurzform)
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom [DATUM]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom [DATUM], Aktenzeichen [NR.], lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Die Ablehnung begründen Sie mit [GRUND AUS BESCHEID]. Dem widerspreche ich: [IHRE BEGRÜNDUNG, z. B. „Ich lebe allein — dies belegt die anliegende Meldebescheinigung" oder „Das anliegende ärztliche Attest von Dr. [NAME] vom [DATUM] bestätigt mein erhöhtes Sturzrisiko."]
Ich bitte um Überprüfung und erneute Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
[NAME], [DATUM]
Den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein senden — damit das Eingangsdatum bei der Pflegekasse belegt ist. Weitere Tipps zu Widersprüchen gegen Pflegekassen-Bescheide gibt es im Ratgeber Pflegegrad Widerspruch.
FAQ — Häufige Fragen zum Hausnotruf-Antrag
Welche Voraussetzungen brauche ich für den Hausnotruf-Antrag?
Pflegegrad 1 oder höher, häusliche Pflege (kein Pflegeheim), alleinlebend oder nachgewiesenes Notfall-Risiko sowie Antrag bei der eigenen Pflegekasse. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI 25,50 Euro monatlich und einmalig 10,49 Euro.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Typisch 4–8 Wochen. Nach § 13 SGB I gilt der Antrag nach 5 Wochen ohne Entscheidung als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Ab dann darf man sofort einen Anbieter beauftragen.
Muss ich den Antrag selbst stellen oder macht das der Anbieter?
Viele Anbieter mit Versorgungsvertrag übernehmen den Antrag vollständig für dich — du unterschreibst nur. Das ist der einfachste Weg. Du kannst den Antrag aber auch selbst bei der Pflegekasse einreichen.
Was passiert nach der Genehmigung?
Nach der Genehmigung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Eigenanteil für die Grundversorgung, keine monatlichen Rechnungen für dich. Die Pflegekasse zahlt 25,50 Euro pro Monat direkt an den Anbieter.
Kann ich den Antrag rückwirkend stellen?
Nein. Der Zuschuss gilt ab dem Monat der Antragstellung — nicht rückwirkend für Monate davor. Wer früh beantragt, bekommt früher Geld. Jeder nicht genutzte Monat ist verlorener Zuschuss.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Im Widerspruch den Ablehnungsgrund konkret widerlegen und ggf. neue Belege (ärztliches Attest) beifügen. Musterschreiben findest du im Abschnitt Widerspruch oben.
Zusammenfassung
Der Hausnotruf-Antrag bei der Pflegekasse ist kein bürokratischer Marathon — wenn man die Schritte kennt. Mit Pflegegrad 1, einem Anbieter mit Versorgungsvertrag und den richtigen Nachweisen ist der Antrag in wenigen Tagen eingereicht. Bearbeitung: 4–8 Wochen. Nach Ablauf von 5 Wochen ohne Bescheid greift die Genehmigungsfiktion nach § 13 SGB I.
Wer eine Ablehnung bekommt: 4 Wochen Widerspruchsfrist nutzen und den Ablehnungsgrund direkt widerlegen. Die häufigsten Gründe — nicht alleinlebend, kein Notfall-Risiko nachgewiesen — lassen sich mit einem ärztlichen Attest ausräumen. Im Zweifel hilft der Pflegestützpunkt oder der Sozialverband.
Quellen und Hinweise
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 13 SGB I — Aufklärung, Beratung, Auskunft (Genehmigungsfiktion)
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52 — Notrufsysteme
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- GKV-Spitzenverband — Hilfsmittelverzeichnis
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen im Überblick
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Beträge und Fristen können sich durch gesetzliche Änderungen verschieben. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
