Kurzantwort: Pflegegrad 4 erhalten Sie mit 70 bis unter 90 Punktenim Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Das entspricht einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" nach § 15 SGB XI.
- NBA-Punkte: 70 bis unter 90 (6 Module, Selbstversorgung zählt 40 %)
- Pflegegeld: 800 Euro/Monat (§ 37 SGB XI)
- Pflegesachleistungen: 1.859 Euro/Monat (§ 36 SGB XI)
- Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat (§ 45b SGB XI)
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro/Jahr (gemeinsamer Topf)
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro/Monat – Pflegebox ab Pflegegrad 1 kostenlos
- Beratungspflicht: Halbjährlich (§ 37 Abs. 3 SGB XI, seit BEEP-Gesetz 2026)
Pflegegrad 4 betrifft Menschen, die im Alltag fast vollständig auf Hilfe angewiesen sind. Für Angehörige bedeutet das: täglich mehrere Stunden Pflege, körperlich und emotional belastend. Die gute Nachricht: Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen die zweithöchsten Leistungen im System zu – und die meisten Familien schöpfen sie nicht aus.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 4 gelten, wie die Punktevergabe funktioniert und welche Leistungen Ihnen konkret zustehen. Mit Tabellen, Vergleich zu Pflegegrad 3 und einer Anleitung für den Antrag.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 steht für schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene können grundlegende Verrichtungen des Alltags – Körperpflege, Essen, Mobilität – nicht oder kaum noch ohne fremde Hilfe bewältigen. Die Pflege umfasst in der Regel mehr als 5 Stunden täglich.
Im Unterschied zu Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) bestehen bei Pflegegrad 4 keine besonderen Bedarfskonstellationen wie die Gebrauchsunfähigkeit aller Extremitäten. Die kognitive Leistungsfähigkeit kann eingeschränkt sein, muss es aber nicht.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4: NBA-Punkte im Detail
Der Medizinische Dienst (MD) prüft bei der Begutachtung sechs Lebensbereiche (Module) und vergibt Punkte. Für Pflegegrad 4 benötigen Sie 70 bis unter 90 Punkte. So setzen sich die Module zusammen:
| Modul | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Fortbewegen, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett | 10 % |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Entscheidungen, Mitteilung von Bedürfnissen | 15 % (höherer Wert aus Modul 2 oder 3) |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Aggressivität, Ängste, Unruhe, Wahnvorstellungen | |
| 4. Selbstversorgung | Körperpflege, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang | 40 % |
| 5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel, Therapien | 20 % |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens | Tagesablauf, Kontakte, Beschäftigung | 15 % |
Das Modul Selbstversorgunghat mit 40 Prozent den größten Einfluss. Bei Pflegegrad 4 erzielen Betroffene hier typischerweise Höchstwerte, weil sie bei fast allen Verrichtungen Hilfe benötigen.
Typische Einschränkungen bei Pflegegrad 4
Menschen mit Pflegegrad 4 sind in nahezu allen Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen. Typische Einschränkungen umfassen:
Körperpflege und Selbstversorgung
- Waschen und Duschen: Fast vollständige Übernahme durch Pflegeperson nötig
- An- und Auskleiden: Betroffene können höchstens minimal mitwirken
- Essen und Trinken: Häufig Hilfe beim Zerkleinern, Anreichen oder vollständige Übernahme
- Toilettengang: Überwiegend Inkontinenzversorgung oder Begleitung nötig
Mobilität
- Aufstehen und Hinsetzen nur mit Unterstützung oder Hilfsmitteln
- Treppensteigen nicht oder nur mit Begleitung möglich – Treppenlift-Beratung sinnvoll
- Fortbewegen in der Wohnung eingeschränkt, häufig Rollstuhl oder Rollator
- Positionswechsel im Bett erfordert regelmäßige Hilfe (Dekubitusprophylaxe)
Kognitive Fähigkeiten und Verhalten
- Zeitliche und örtliche Orientierung häufig eingeschränkt
- Entscheidungen im Alltag können nicht mehr selbstständig getroffen werden
- Mögliche Verhaltensauffälligkeiten: Unruhe, Weglauftendenz, Schlafstörungen
- Kommunikation teilweise eingeschränkt, Bedürfnisse werden nicht immer klar geäußert
Wichtig:Es gibt kein „typisches" Krankheitsbild für Pflegegrad 4. Sowohl Menschen mit fortgeschrittener Demenz als auch solche mit rein körperlichen Einschränkungen (z. B. nach Schlaganfall oder bei Multipler Sklerose) können Pflegegrad 4 erhalten. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl im NBA.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick
Pflegegrad 4 berechtigt zu den zweithöchsten Leistungen der Pflegeversicherung. In der Summe können Sie jährlich über 30.000 Euro an Leistungen erhalten – wenn Sie alle Ansprüche nutzen.
| Leistung | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Pflegegeld(§ 37 SGB XI) | 800 € | pro Monat |
| Pflegesachleistungen(§ 36 SGB XI) | 1.859 € | pro Monat |
| Entlastungsbetrag(§ 45b SGB XI) | 131 € | pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege(§ 41 SGB XI) | 1.612 € | pro Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | 3.539 € | pro Jahr |
| Vollstationäre Pflege(§ 43 SGB XI) | 1.775 € | pro Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) | 42 € | pro Monat |
| Hausnotruf (Zuschuss Pflegekasse) | 25,50 € | pro Monat |
| Wohnraumanpassung(§ 40 SGB XI) | bis 4.180 € | pro Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen(§ 40a SGB XI) | 53 € | pro Monat |
Pflegegeld oder Sachleistungen?
Sie haben die Wahl: 800 Euro Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder 1.859 Euro Sachleistungen für einen professionellen Pflegedienst. Über die Kombinationsleistung können Sie beide Varianten anteilig nutzen – das ist bei Pflegegrad 4 besonders sinnvoll, weil der Pflegebedarf hoch ist.
Tipp: Die 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen schon ab Pflegegrad 1zu – Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr. Bei Pflegegrad 4 ist der Verbrauch besonders hoch. Stellen Sie Ihre Pflegebox zusammen.
Unterschied Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4
Der Sprung von Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4 bringt deutlich höhere Leistungen. Das Pflegegeld steigt um 227 Euro, die Sachleistungen um 498 Euro monatlich. Hier der Vergleich:
| Leistung | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Differenz |
|---|---|---|---|
| NBA-Punkte | 47,5 bis unter 70 | 70 bis unter 90 | — |
| Beeinträchtigung | Schwer | Schwerst | — |
| Pflegegeld | 573 €/Monat | 800 €/Monat | +227 € |
| Sachleistungen | 1.361 €/Monat | 1.859 €/Monat | +498 € |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | 131 €/Monat | — |
| Tages-/Nachtpflege | 1.298 €/Monat | 1.612 €/Monat | +314 € |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | — |
| Vollstationäre Pflege | 1.262 €/Monat | 1.775 €/Monat | +513 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat | 42 €/Monat | — |
| Beratungspflicht | Halbjährlich | Halbjährlich | — |
Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert hat, können Sie jederzeit eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich. Detaillierte Infos zur Voraussetzung für Pflegegrad 3 finden Sie im entsprechenden Ratgeber.
Wann wird Pflegegrad 4 zu Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 erhalten Sie ab 90 NBA-Punkten oder bei einer besonderen Bedarfskonstellation – das bedeutet in der Regel die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständiger Abhängigkeit von Pflegepersonen.
Eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 lohnt sich besonders, wenn:
- Der Pflegebedarf deutlich zugenommen hat (z. B. nach Krankenhausaufenthalt)
- Eine Demenz so weit fortgeschritten ist, dass nahezu keine Selbstständigkeit besteht
- Neue körperliche Einschränkungen hinzugekommen sind (z. B. Bettlägerigkeit)
- Die Sachleistungen von 1.859 Euro nicht mehr ausreichen – bei Pflegegrad 5 steigen sie auf 2.299 Euro
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. Unser Ratgeber zur Höherstufung des Pflegegrads erklärt den Ablauf Schritt für Schritt.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4 Voraussetzungen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?
Für Pflegegrad 4 benötigen Sie zwischen 70 und unter 90 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Diese Punktzahl entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach § 15 SGB XI. Die Punkte werden in sechs Modulen ermittelt, wobei Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800 Euro pro Monat (§ 37 SGB XI). Der Betrag gilt seit der Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 und bleibt 2026 unverändert. Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?
Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte) mit 573 Euro Pflegegeld. Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte) mit 800 Euro Pflegegeld und 1.859 Euro Sachleistungen. Das sind 227 Euro mehr Pflegegeld und 498 Euro mehr Sachleistungen pro Monat.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 4 zu?
Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen monatlich zu: 800 Euro Pflegegeld, 1.859 Euro Sachleistungen, 131 Euro Entlastungsbetrag, 1.612 Euro Tages-/Nachtpflege, 42 Euro Pflegehilfsmittel, 25,50 Euro Hausnotruf-Zuschuss und 53 Euro für digitale Pflegeanwendungen. Jährlich kommen 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu.
Wann wird aus Pflegegrad 4 ein Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 erhalten Sie ab 90 NBA-Punkten oder bei besonderen Bedarfskonstellationen (z. B. Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine). Bei weiterer Verschlechterung können Sie jederzeit eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen. Das Pflegegeld steigt dann auf 990 Euro monatlich.
Gibt es eine Beratungspflicht bei Pflegegrad 4?
Ja. Seit dem BEEP-Gesetz 2026 müssen Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Bei Versäumnis kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Zusammenfassung
Pflegegrad 4 erhalten Sie mit 70 bis unter 90 NBA-Punkten. Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen. Mit 800 Euro Pflegegeld, 1.859 Euro Sachleistungen und weiteren Ansprüchen beläuft sich das jährliche Leistungsvolumen auf über 30.000 Euro.
- Beantragen Sie Ihre kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln – schon ab Pflegegrad 1
- Nutzen Sie die Kombinationsleistung für die optimale Mischung aus Pflegegeld und Pflegedienst
- Prüfen Sie, ob eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 in Frage kommt
- Informieren Sie sich über den Hausnotruf – die Pflegekasse übernimmt den Basistarif
- Bei Fragen: Nutzen Sie unsere Expertensuche für persönliche Beratung
Quellen und Hinweise
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (NBA-Punktesystem)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistungen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 37 Abs. 3 SGB XI – Beratungspflicht (BEEP-Gesetz, in Kraft seit 2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Stand: 2026)
- Medizinischer Dienst: Begutachtungsrichtlinien und NBA-Module (Stand: April 2026)
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
