Kurzantwort:Die Pflegegrad Tabelle 2026 zeigt fünf Pflegegrade mit steigenden Leistungen. Die Beträge gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025 (§ 28 SGB XI). Hier die Übersicht:
- Pflegegrad 1: 12,5–27 Punkte — kein Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 27–47,5 Punkte — 347 Euro Pflegegeld monatlich
- Pflegegrad 3: 47,5–70 Punkte — 599 Euro Pflegegeld monatlich
- Pflegegrad 4: 70–90 Punkte — 800 Euro Pflegegeld monatlich
- Pflegegrad 5: 90–100 Punkte — 990 Euro Pflegegeld monatlich
Ein Pflegegrad bedeutet: Es gibt Hilfe. Finanzielle Hilfe, praktische Hilfe, organisatorische Hilfe. Doch welcher Pflegegrad steht Ihnen oder Ihrem Angehörigen zu? Und was genau bedeutet er in Euro?
Diese Seite zeigt Ihnen alle fünf Pflegegrade in einer übersichtlichen Tabelle — mit den aktuellen Beträgen für Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastung und weiteren Leistungen. Außerdem erfahren Sie, wie die Punkte bei der Begutachtung ermittelt werden und was sich 2026 geändert hat.
Pflegegrad-Tabelle 2026 — Alle Leistungen auf einen Blick
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Pflegeleistungen pro Pflegegrad zusammen. Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist für den 1. Januar 2028 geplant.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| NBA-Punkte | 12,5–27 | 27–47,5 | 47,5–70 | 70–90 | 90–100 |
| Pflegegeld (§ 37) | — | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (§ 36) | — | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages-/Nachtpflege (§ 41) | — | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| VP + KZP (Jahresbetrag) | — | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel (§ 40) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnraumanpassung (§ 40) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Alle Beträge monatlich, sofern nicht anders angegeben. VP = Verhinderungspflege, KZP = Kurzzeitpflege. Wohnraumanpassung: Einmaliger Zuschuss je Maßnahme. Quelle: § 28 ff. SGB XI, Stand April 2026.
Tipp: Neben dem Pflegegeld steht Ihnen eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von 42 Euro zu — ab Pflegegrad 1, ohne Rezept, ohne Eigenanteil. Jetzt kostenlos beantragen.
Pflegegrad-Punkte: So wird der Pflegegrad ermittelt
Der Pflegegrad wird durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bestimmt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet sechs Lebensbereiche — sogenannte Module. Aus der Bewertung ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100.
Die 6 Module des NBA
Jedes Modul misst, wie selbstständig eine Person in einem bestimmten Lebensbereich ist. Je weniger selbstständig, desto mehr Punkte. Die Module werden unterschiedlich gewichtet:
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 %* |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte | 15 % |
*Bei Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert — nicht beide zusammen.
Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 Prozent die höchste Gewichtung. Hier wird geprüft, ob die Person sich selbstständig waschen, ankleiden, essen und trinken kann. Wer in diesem Bereich stark eingeschränkt ist, erreicht schnell einen höheren Pflegegrad.
Punktebereiche und Pflegegrade
Aus dem gewichteten Gesamtpunktwert ergibt sich der Pflegegrad:
| Punkte (NBA) | Pflegegrad | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Unter 12,5 Punkten liegt keine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Begutachtung Ihren tatsächlichen Pflegebedarf nicht widerspiegelt, können Sie Widerspruch einlegen. Unsere Expertensuche vermittelt Sie an Berater, die Sie dabei unterstützen.
Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen. Notieren Sie alle Tätigkeiten, bei denen Ihr Angehöriger Hilfe braucht — inklusive Dauer und Häufigkeit. Das hilft dem Gutachter, den Pflegebedarf realistisch einzuschätzen.
Pflegegrad 1 bis 5 im Detail
Jeder Pflegegrad bringt unterschiedliche Leistungen mit sich. Hier finden Sie die Details zu jedem einzelnen Grad — mit konkreten Beträgen und Voraussetzungen.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung (12,5–27 Punkte)
Pflegegrad 1 gilt als Einstieg in das Pflegesystem. Es besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dennoch stehen Betroffenen wichtige Leistungen zu:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme
- Pflegeberatung: Kostenloser Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte)
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das ist der Pflegegrad, den die meisten Antragsteller zuerst erhalten.
- Pflegegeld: 347 Euro monatlich
- Sachleistungen: 796 Euro monatlich
- Tages-/Nachtpflege: 721 Euro monatlich
- VP + KZP: 3.539 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte)
Bei Pflegegrad 3 steigen alle Leistungsbeträge deutlich. 599 Euro Pflegegeld monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
- Pflegegeld: 599 Euro monatlich
- Sachleistungen: 1.497 Euro monatlich
- Tages-/Nachtpflege: 1.357 Euro monatlich
- VP + KZP: 3.539 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte)
Pflegegrad 4 bedeutet einen umfassenden Pflegebedarf. Die Betroffenen benötigen in fast allen Lebensbereichen Unterstützung.
- Pflegegeld: 800 Euro monatlich
- Sachleistungen: 1.859 Euro monatlich
- Tages-/Nachtpflege: 1.685 Euro monatlich
- VP + KZP: 3.539 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt.
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich
- Sachleistungen: 2.299 Euro monatlich
- Tages-/Nachtpflege: 2.085 Euro monatlich
- VP + KZP: 3.539 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
Wichtig:Alle Pflegegrade haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro monatlich. Jetzt Ihre Pflegebox zusammenstellen.
Was hat sich 2026 bei den Pflegegraden geändert?
Bei den Geldleistungen hat sich 2026 nichts geändert. Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und alle weiteren Beträge bleiben auf dem Stand vom 1. Januar 2025. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 geplant.
Dennoch gibt es einige Regelungen, die 2026 relevant sind:
Gemeinsamer Jahresbetrag für VP und KZP
Seit Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Das Budget ist flexibel einsetzbar: Sie können es vollständig für Verhinderungspflege nutzen, vollständig für Kurzzeitpflege — oder beides kombinieren.
Beratungspflicht bei Pflegegeld
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss weiterhin regelmäßig Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen:
- Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Vierteljahr
Versäumen Sie den Beratungsbesuch, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Pflegegeld Tabelle.
Nächste Erhöhung: 1. Januar 2028
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine automatische Dynamisierung vor: Alle drei Jahre werden die Pflegeleistungen an die Kerninflationsrate angepasst. Nach der Erhöhung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent ist die nächste Anpassung für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Häufige Fragen zur Pflegegrad Tabelle 2026
Wie viele Pflegegrade gibt es 2026?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–27 Punkte), Pflegegrad 5 einer schwersten Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung (90–100 Punkte). Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst anhand von sechs Modulen festgestellt.
Wie werden die Pflegegrade ermittelt?
Die Pflegegrade werden durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und prüft sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung. Daraus ergibt sich ein Punktwert von 0 bis 100.
Wie hoch ist das Pflegegeld pro Pflegegrad 2026?
Das monatliche Pflegegeld beträgt 2026: Pflegegrad 2= 347 Euro, Pflegegrad 3= 599 Euro, Pflegegrad 4= 800 Euro, Pflegegrad 5 = 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Sie haben jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich), Wohnraumanpassung (bis 4.180 Euro je Maßnahme) und kostenlose Pflegeberatung.
Werden die Pflegeleistungen 2026 erhöht?
Nein. Im Jahr 2026 gibt es keine Erhöhung der Pflegeleistungen. Die letzte Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgte zum 1. Januar 2025 durch das PUEG. Die nächste planmäßige Anpassung an die Kerninflationsrate ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen — es wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Pflegesachleistungen werden dagegen direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Beide Leistungen lassen sich über die Kombinationsleistung miteinander verbinden.
Zusammenfassung
Die Pflegegrad Tabelle 2026 zeigt fünf Pflegegrade mit steigenden Leistungen — von der geringen Beeinträchtigung (Pflegegrad 1, ab 12,5 Punkten) bis zur schwersten Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (Pflegegrad 5, ab 90 Punkten). Das Pflegegeld reicht von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Alle Beträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert.
Unabhängig vom Pflegegrad stehen Ihnen monatlich 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu — kostenlos, ohne Rezept, ohne Eigenanteil. Und wenn Sie Unterstützung bei der Einstufung, beim Pflegegrad beantragen oder bei anderen Pflegefragen brauchen: Unsere Expertensuche vermittelt Sie an qualifizierte Berater in Ihrer Region.
Quellen und Hinweise
- § 28 ff. SGB XI — Leistungen der Pflegeversicherung
- § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistungen
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) — Bundesgesetzblatt 2023
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst Bund — Begutachtungsassessment (NBA)
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
