Aktualisiert am 19. Mai 2026
Pflegelücken-Rechner 2026
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko, keine Vollkasko. Sie zahlt nur einen gedeckelten Betrag — den Rest tragen Sie selbst. Berechnen Sie sofort, wie groß Ihre persönliche Pflegelücke pro Monat und Jahr ist.
Pflegelücken-Rechner 2026
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der echten Pflegekosten. Berechnen Sie sofort, wie groß die Lücke pro Monat und Jahr ist, die Sie selbst tragen.
Vollstationäre Versorgung im Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt einen festen Leistungsbetrag (§ 43 SGB XI) plus einen Leistungszuschlag nach Verweildauer (§ 43c SGB XI).
Gesamtkosten laut Heimvertrag (Pflege + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten). 2026 liegen die monatlichen Gesamtkosten je nach Region und Einrichtung oft grob zwischen 2.500 € und 4.500 € — Ihr Heimvertrag nennt den genauen Betrag.
Die Verweildauer steuert den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI: je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschuss der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil.
Was kann die Pflegelücke abdecken?
Wer die Lücke nicht aus Erspartem oder Rente tragen kann oder will, kann privat vorsorgen. Es gibt drei Formen der privaten Pflegezusatzversicherung. Welche passt, hängt von der persönlichen Situation ab — das ist eine individuelle Entscheidung.
- Pflegetagegeld: zahlt pro Pflegetag einen festen vereinbarten Betrag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten — frei verwendbar.
- Pflegekostenversicherung: erstattet einen prozentualen Anteil der real angefallenen, nachgewiesenen Pflegekosten.
- Pflegerentenversicherung: zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente; verbindet Pflegevorsorge mit einem Sparanteil.
Pflegekompass ist neutral und unabhängig. Wir vergleichen hier keine Tarife, empfehlen keinen Anbieter und vermitteln keine Versicherung. Eine Beratung zu konkreten Tarifen leistet eine unabhängige Versicherungsberatung.
Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Leistungsbeträge 2026 (§§ 36, 37, 43, 43c, 45b SGB XI). Regionale und einrichtungsspezifische Pflegekosten unterscheiden sich stark. Keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung und keine Tarifempfehlung. Die verbindliche Auskunft über Ihren konkreten Anspruch erteilt Ihre Pflegekasse.
Was ist die Pflegelücke?
Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen dem, was Pflege tatsächlich kostet, und dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung davon übernimmt. Anders als die Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung bewusst als Teilleistung angelegt: Sie zahlt feste, gedeckelte Beträge je Pflegegrad — nicht die realen Kosten. Was darüber hinausgeht, ist privat zu tragen.
Diese Lücke trifft fast jeden Pflegehaushalt, am deutlichsten im Pflegeheim. Sie kennen die Lücke erst, wenn Sie Ihren echten Kosten den gesetzlichen Leistungsbetrag gegenüberstellen — genau das macht der Rechner oben.
Wie entsteht die Pflegelücke?
Die Leistung der Pflegekasse richtet sich nach Pflegegrad und Pflegeform. Maßgeblich sind diese Paragrafen im SGB XI:
- § 43 SGB XI — fester Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim). Er ist gedeckelt und steigt nicht mit den realen Heimkosten.
- § 43c SGB XI— Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Verweildauer steigt (15 % im 1. Jahr bis 75 % ab dem 4. Jahr).
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung beim ambulanten Pflegedienst, ebenfalls je Pflegegrad gedeckelt.
- § 37 SGB XI — Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige, deutlich niedriger als die Sachleistung.
- § 45b SGB XI— Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, der in den ambulanten Settings zusätzlich greift.
Weil all diese Beträge feste Obergrenzen haben, die realen Kosten aber laufend steigen, wächst die Lücke tendenziell von Jahr zu Jahr.
Pflegeheim, ambulanter Dienst oder Pflege zu Hause
Die Lücke fällt je nach Pflegeform sehr unterschiedlich aus:
- Pflegeheim:hier ist die Lücke am größten. Neben dem pflegebedingten Eigenanteil zahlen Bewohner auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten komplett selbst. Der Leistungszuschlag nach § 43c federt den pflegebedingten Teil erst mit zunehmender Verweildauer ab.
- Ambulanter Pflegedienst:die Pflegesachleistung nach § 36 deckt oft nur einen Teil der benötigten Einsätze. Mehrbedarf wird privat bezahlt — der Entlastungsbetrag hilft nur begrenzt.
- Pflege zu Hause durch Angehörige: hier gibt es selten eine Rechnung, dafür einen oft erheblichen Verdienstausfall der pflegenden Person und Kosten für zugekaufte Hilfen. Pflegegeld und Entlastungsbetrag gleichen das nur teilweise aus.
Wer trägt den Eigenanteil?
Den Eigenanteil zahlt zunächst die pflegebedürftige Person aus ihrem Einkommen (Rente) und Vermögen. Reicht das nicht, prüft das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Erst danach können unterhaltspflichtige Kinder herangezogen werden — seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € pro Kind.
Trotzdem kann eine hohe, dauerhafte Lücke das Ersparte schnell aufzehren. Genau hier setzt die Überlegung an, ob eine private Vorsorge sinnvoll ist.
Welche privaten Vorsorgeformen es gibt
Wer die Lücke nicht aus eigenen Mitteln tragen will, kann privat vorsorgen. Es gibt drei grundsätzliche Formen — neutral dargestellt, ohne Empfehlung und ohne Anbieter:
- Pflegetagegeldversicherung: zahlt im Pflegefall einen festen, vorab vereinbarten Betrag pro Pflegetag — unabhängig von den realen Kosten und frei verwendbar.
- Pflegekostenversicherung: erstattet einen vereinbarten Prozentsatz der tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Pflegekosten.
- Pflegerentenversicherung: zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente und kombiniert die Absicherung mit einem Sparanteil.
Welche Form — wenn überhaupt — sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand und finanzieller Lage ab und ist eine individuelle Entscheidung. Pflegekompass ist neutral: Wir vergleichen keine Tarife und vermitteln keine Versicherung. Eine produktbezogene Beratung leistet eine unabhängige Versicherungsberatung (Honorarberatung).
Häufige Fragen zur Pflegelücke
Was ist die Pflegelücke?
Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den echten Pflegekosten und der gesetzlichen Pflegeleistung. Die Pflegeversicherung zahlt nur gedeckelte Beträge — die Differenz tragen Pflegebedürftige und Angehörige selbst.
Wie hoch ist die Pflegelücke 2026?
Das hängt von Pflegegrad, Pflegeform und Region ab. Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil oft im vierstelligen Bereich pro Monat. Den persönlichen Wert berechnet der Rechner oben aus Ihren echten Kosten.
Zahlt die Pflegekasse die Heimkosten?
Nein, nicht vollständig. Sie zahlt nur den Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI plus den Zuschlag nach § 43c. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Bewohner selbst.
Wer trägt den Eigenanteil?
Zuerst die pflegebedürftige Person aus Einkommen und Vermögen, dann ggf. die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Kinder erst ab über 100.000 € Jahresbruttoeinkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Wann ist private Vorsorge sinnvoll?
Wenn die zu erwartende Lücke nicht aus Rente oder Vermögen gedeckt werden kann. Ob und welche Form passt, ist individuell — Pflegekompass gibt dazu bewusst keine Tarifempfehlung.
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