Aktualisiert am 17. Mai 2026
Elternunterhalt-Rechner 2026
Müssen Sie für die Pflege Ihrer Eltern zahlen? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz hängt alles an einer einzigen Zahl: Ihrem Brutto-Jahreseinkommen. Geben Sie es ein — der Rechner zeigt eindeutig, ob Sie betroffen sind.
Elternunterhalt-Rechner 2026
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zahlen Kinder nur dann Elternunterhalt, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Geben Sie Ihr Einkommen ein — der Rechner zeigt eindeutig, ob Sie betroffen sind.
Maßgeblich ist Ihr gesamtes Jahreseinkommen (Arbeitslohn, Kapital- und Mieteinkünfte zusammen) — nur Ihres, nicht das Ihres Ehepartners und nicht das Ihrer Geschwister.
Beeinflusst nur den groben Selbstbehalt-Hinweis, nicht die 100.000-€-Grenze selbst.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz: die wichtigste Entlastung für pflegende Familien
Bis Ende 2019 war Elternunterhalt für viele Familien ein echtes finanzielles Risiko: Wenn die Rente der Eltern und ihr Vermögen für die Heim- oder Pflegekosten nicht reichten, holte sich das Sozialamt das Geld regelmäßig von den erwachsenen Kindern zurück. Das hat sich mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetzzum 1. Januar 2020 grundlegend geändert.
Seitdem gilt eine klare Schwelle: Ein Kind wird für den Elternunterhalt nur noch herangezogen, wenn sein eigenes Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 €liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für die allermeisten Familien bedeutet das: Das Sozialamt kann sich die Pflegekosten nicht mehr von den Kindern zurückholen.
Die 100.000-€-Grenze — was genau zählt
Entscheidend ist nicht der reine Arbeitslohn, sondern das Gesamteinkommenim Sinne des § 16 SGB IV — also im Wesentlichen die Summe aller Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Dazu gehören auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Maßgeblich ist der Bruttobetrag vor Steuern.
- Pro Kind einzeln:Jedes Kind wird für sich geprüft. Hat eines der Geschwister ein Einkommen über 100.000 € und die anderen nicht, kommt nur dieses eine Kind in Betracht. Die Einkommen werden nicht addiert.
- Schwiegerkinder zählen nicht: Das Einkommen des Ehepartners (Schwiegersohn, Schwiegertochter) wird für die Grenze nicht mitgerechnet. Es kommt allein auf das leibliche Kind an.
- Brutto, nicht netto: Geprüft wird das Jahreseinkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Was passiert, wenn das Einkommen über 100.000 € liegt?
Über der Grenze ist man grundsätzlich unterhaltspflichtig — das heißt aber nicht automatisch, dass man zahlen muss. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Elternunterhalt fällig wird, prüft das Sozialamt im Einzelfall. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Selbstbehalt:Dem unterhaltspflichtigen Kind bleibt ein angemessener Eigenbedarf. Für Alleinstehende setzen die unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2026 rund 2.650 € pro Monat an (grobe Orientierung, inklusive Wohnkosten-Anteil); für Verheiratete gilt ein höherer Familienselbstbehalt.
- Eigene Verpflichtungen: Unterhalt für eigene Kinder, Kreditverpflichtungen und die eigene Altersvorsorge werden berücksichtigt.
- Schonvermögen: Ein angemessenes eigenes Vermögen — insbesondere die selbst genutzte Immobilie und eine angemessene Altersvorsorge — bleibt geschützt.
Genau deshalb gibt dieser Rechner bewusst keinen konkreten Zahlbetrag aus: Die Detailberechnung ist hochgradig individuell und gehört in die Hände des Sozialamts oder einer Fachanwältin bzw. eines Fachanwalts für Familien- und Sozialrecht.
Wann sich das Sozialamt überhaupt meldet
Solange die pflegebedürftige Person ihre Heim- oder Pflegekosten aus eigener Rente und eigenem Vermögen tragen kann, stellt sich die Frage nach Elternunterhalt gar nicht. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein und prüft anschließend, ob ein Kind über der 100.000-€-Grenze liegt. Nur dann kann es einen Teil der verauslagten Kosten zurückfordern. Wie hoch der Eigenanteil im Pflegeheim überhaupt ausfällt, können Sie vorab mit dem Eigenanteil-Rechner abschätzen.
Häufige Fragen zum Elternunterhalt
Ab welchem Einkommen müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Erst ab einem eigenen Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter besteht keine Pflicht — auch dann nicht, wenn das Sozialamt für die Pflegekosten in Vorleistung geht.
Gilt die Grenze pro Kind oder für alle Geschwister zusammen?
Pro Kind einzeln. Die Einkommen mehrerer Geschwister werden nicht zusammengezählt — nur das Kind über der Grenze kommt in Betracht.
Zählt das Einkommen meines Ehepartners mit?
Nein. Für die 100.000-€-Grenze zählt allein Ihr eigenes Einkommen als leibliches Kind. Das Einkommen des Schwiegerkindes bleibt außen vor.
Wie viel muss ich zahlen, wenn ich über der Grenze liege?
Das hängt von Ihrem Selbstbehalt (rund 2.650 € pro Monat für Alleinstehende, 2026), Ihren eigenen Verpflichtungen und Ihrem Schonvermögen ab. Die konkrete Höhe ermittelt ausschließlich das Sozialamt — dieser Rechner nennt bewusst keinen Betrag.
Wird mein Elternhaus angerechnet?
Eine angemessene selbst genutzte Immobilie und eine angemessene Altersvorsorge zählen zum geschützten Schonvermögen. Die genaue Bewertung nimmt das Sozialamt im Einzelfall vor.
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