Aktualisiert am 17. Mai 2026
Pflege-Steuer-Rechner 2026
Pflege kostet — ein Teil davon holen Sie sich über die Steuererklärung zurück. Es gibt drei Wege nebeneinander. Geben Sie Ihre Pflegekosten und den Pflegegrad ein und sehen Sie sofort, was ungefähr drin ist.
Pflege-Steuer-Rechner 2026
Pflegekosten lassen sich über drei Wege absetzen: § 35a EStG (Pflegedienst, haushaltsnahe Leistungen), den Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG). Der Rechner zeigt Ihre grobe Ersparnis.
Arbeits- bzw. Dienstleistungskosten, die Sie selbst bezahlen (Pflegedienst, Betreuungsdienst, Alltagshilfe). Voraussetzung für § 35a: Rechnung liegt vor und wurde überwiesen — keine Barzahlung.
Drei Wege, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen
Viele pflegende Angehörige nutzen nur einen einzigen Steuervorteil — und verschenken dadurch Geld. Tatsächlich gibt es drei voneinander unabhängige Wege, Pflege- und Betreuungskosten beim Finanzamt anzusetzen. Welcher passt, hängt davon ab, ob Sie Leistungen bezahlen oder selbst pflegen.
- § 35a EStG — haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegedienst:20 % der Arbeits- und Dienstleistungskosten gehen direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 4.000 € pro Jahr (das entspricht 20.000 € Kosten). Das ist eine echte Steuerermäßigung — sie mindert die Steuer eins zu eins, nicht nur die Bemessungsgrundlage.
- § 33b EStG — Pflege-Pauschbetrag: Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, bekommt einen Pauschbetrag ganz ohne Einzelnachweis: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Er mindert das zu versteuernde Einkommen.
- § 33 EStG — außergewöhnliche Belastung: Selbst getragene Pflege- oder Heimkosten oberhalb der zumutbaren Belastung lassen sich zusätzlich ansetzen. Hochgradig individuell — deshalb gibt der Rechner hier nur einen Hinweis statt einer Zahl.
§ 35a, § 33b oder § 33 — wo ist der Unterschied?
Der entscheidende Unterschied liegt in der Wirkung:
- § 35a ist eine Steuerermäßigung: Der Betrag wird direkt von der berechneten Steuer abgezogen. 4.000 € Ermäßigung bedeuten 4.000 € weniger Steuer — unabhängig vom Steuersatz.
- § 33b (Pauschbetrag) und § 33 (außergewöhnliche Belastung) sind Abzüge von der Bemessungsgrundlage: Sie senken das zu versteuernde Einkommen. Die reale Ersparnis ist der abgezogene Betrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz — bei 30 % Satz sparen 1.100 € Pauschbetrag rund 330 € Steuer.
Genau deshalb weist der Rechner die § 35a-Ermäßigung exakt aus, die Wirkung des Pauschbetrags aber nur als grobe Orientierung mit einem klar gekennzeichneten Annahme-Steuersatz.
Nicht doppelt absetzen — die wichtigste Regel
Für dieselbenbezahlten Pflegekosten dürfen Sie nicht gleichzeitig § 35a und § 33 EStG ansetzen — das Finanzamt erkennt jeden Euro nur einmal an. Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b ist davon nicht betroffen: Er honoriert Ihre persönlicheunentgeltliche Pflegeleistung und hat mit den bezahlten Dienstleistungskosten nichts zu tun. Pauschbetrag und § 35a-Ermäßigung können also nebeneinander stehen, weil sie verschiedene Aufwendungen betreffen.
Voraussetzungen: Rechnung, Überweisung, richtige Anlage
Damit § 35a anerkannt wird, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt eine Rechnung des Pflege- oder Betreuungsdienstes vor.
- Der Betrag wurde überwiesen — Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Heben Sie den Kontoauszug als Nachweis auf.
In der Steuererklärung tragen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und den Pflegedienst in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Den Pflege-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen erfassen Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Der Pauschbetrag wird ohne weitere Belege gewährt — es genügt die Angabe des Pflegegrades.
Häufige Fragen zur Pflege und Steuer
Wie kann man Pflegekosten von der Steuer absetzen?
Über drei Wege: § 35a EStG für bezahlte Dienstleistungen (20 %, max. 4.000 € Ermäßigung), den Pflege-Pauschbetrag § 33b für die eigene unentgeltliche Pflege und § 33 für selbst getragene Kosten über der zumutbaren Belastung.
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026?
600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Pauschbetrag.
Kann ich § 35a und den Pauschbetrag zusammen nutzen?
Ja, weil sie unterschiedliche Aufwendungen betreffen: § 35a die bezahlten Dienstleistungen, der Pauschbetrag Ihre eigene unentgeltliche Pflege. Nur § 35a und § 33 für dieselben Kosten gleichzeitig geht nicht.
Warum ist die gezeigte Ersparnis nur ungefähr?
Weil der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen senkt und die reale Ersparnis von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz abhängt. Der Rechner nutzt dafür einen klar gekennzeichneten Annahme-Satz. Die § 35a-Ermäßigung dagegen wirkt exakt.
Wird Barzahlung an den Pflegedienst anerkannt?
Nein. Für § 35a verlangt das Finanzamt eine Rechnung und die unbare Zahlung per Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
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