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Ambulanten Pflegedienst übernehmen in Thüringen — worauf bei der Nachfolge achten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 31. Mai 2026 um 04:15

Ambulante Pflegedienstleitung (m/w/d) - Nachfolgeregelung für etablierten ambulanten Pflegedienst in Thüringen

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 16 Std.

Hallo, eine Nachfolgeregelung für einen etablierten ambulanten Dienst ist betriebswirtschaftlich und pflegerechtlich ein eigenes Thema — kein klassischer Stellenwechsel. Ein paar Punkte aus der Praxis, die beide Seiten (Übergeber und Nachfolger) klären müssen, bevor irgendetwas unterschrieben wird: Qualifikation der neuen PDL: Vorausgesetzt sind die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI, also dreijährige Pflegeausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (in Thüringen 460 Stunden, teils auch Studium möglich). Die Anerkennung muss bei der zuständigen Pflegekasse für genau diesen Dienst beantragt und bestätigt werden. Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI): Der Versorgungsvertrag hängt am Träger, nicht an der Person. Wechselt der Inhaber/Träger, ist der Vertrag in der Regel anzupassen oder neu zu verhandeln — mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem zuständigen Sozialhilfeträger. Das dauert in Thüringen erfahrungsgemäß 6–12 Wochen, in dieser Zeit darf der laufende Betrieb fortgeführt werden, wenn nichts an der Versorgungssituation kippt. Mitarbeiterübernahme: Bei klassischem Asset- oder Share-Deal greift § 613a BGB — Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten über. Tariftreue nach § 72 Abs. 3a SGB XI seit 09/2022 unbedingt prüfen, weil daran die Refinanzierung über die Pflegekassen hängt. Tourenstruktur und Patientenstamm: Schau dir die letzten 12 Monate an — Umsatz nach SGB V, SGB XI, Selbstzahler getrennt, Personalfluktuation, Krankenstand, MDK-Qualitätsergebnis. Das sind die ehrlichen Indikatoren für die Substanz eines Dienstes. Übergangszeit: Realistisch sind 3–6 Monate Parallellauf mit dem Vorgänger. Patienten, Angehörige und Mitarbeiter brauchen die persönliche Übergabe, sonst bricht dir der Stamm in den ersten Monaten weg. Die vertragliche Konstruktion (Kaufvertrag, Anteilsübertragung, Haftungsausschluss für Altlasten) gehört in jedem Fall zu einem Fachanwalt für Medizin- oder Gesellschaftsrecht — das prüft Tobias am besten mit, wenn du konkrete Fragen zum Übergabevertrag hast. Mein Tipp aus der Praxis: Bevor du in Verhandlungen einsteigst, lass dir die letzte MDK-Qualitätsprüfung, die Pflegesatzvereinbarung und eine BWA der letzten 24 Monate zeigen. Daraus liest du den wirklichen Zustand des Dienstes ab — nicht aus dem Exposé.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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