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Pflegekompass
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Übernimmt die Pflegekasse Fußballcamp, Kino oder Schulausflüge für mein Kind?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Mai 2026 um 04:15

Hi Vielen Dank für das informative Video. Gibt es Informationen was die Pflege kasse an kosten übernimmt z.b. Fußballcamp wegen sozialen Kontakte in den Ferien oder kino besuch usw. Schulausflüge. Haben sie da mehr infos für hessen ? Vielen Dank im voraus Beste Grüße

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

TITEL: Zahlt die Pflegekasse Fußballcamp, Kino oder Schulausflüge für mein Kind? ANTWORT: Die klassischen Pflegekassen-Leistungen sind nicht für Freizeitaktivitäten gedacht — sie decken Pflege, Betreuung und Entlastung der Pflegeperson ab. Es gibt aber zwei Töpfe, über die das indirekt laufen kann. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), 131 €/Monat ab Pflegegrad 1: - Bezahlt werden kann eine Betreuungskraft, die das Kind zum Fußballcamp, ins Kino oder auf einen Schulausflug begleitet - Auch Angebote anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI sind erstattungsfähig — in Hessen erfolgt die Anerkennung über die zuständige Behörde nach der hessischen Landesverordnung zu Unterstützungsangeboten im Alltag - Nicht erstattet wird der Eintritt selbst (Kinoticket, Camp-Gebühr, Vereinsbeitrag) — nur die Betreuungsleistung drumherum - Anspar-Möglichkeit: nicht genutzte Beträge bis 30.06. des Folgejahres Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), ab Pflegegrad 2: Wenn jemand die Pflegeperson stundenweise vertritt — auch beim Begleiten zu Aktivitäten — kann das aus dem VP-Budget (3.539 €/Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege) bezahlt werden. Bei nahen Angehörigen ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Für Hessen speziell: Welche Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt sind, listet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Eine aktuelle Übersicht und Beratung bekommst du beim Pflegestützpunkt in deinem Landkreis — die sind in Hessen flächendeckend vorhanden und beraten kostenfrei zur Kombination dieser Töpfe für Kinder mit Pflegegrad. Für reine Eintrittsgelder, Vereinsbeiträge oder Teilhabe-Kosten ist nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Eingliederungshilfe nach SGB IX (Sozialamt) oder das Bildungs- und Teilhabepaket über das Jobcenter bzw. Sozialamt. Bei Kindern mit Behinderung lohnt sich der Antrag dort fast immer parallel — die Leistungen schließen sich nicht aus.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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