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Pflegekompass
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Gibt es eine 5-Jahres-Regel für die Rente in Deutschland?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. Mai 2026 um 04:15

Was besagt die 5-Jahres-Regel für die Rente? Wenn Sie Geld spenden möchten, gelten folgende Regeln: Sie können pro Geschäftsjahr 10.000 US-Dollar und innerhalb eines Fünfjahreszeitraums nicht mehr als 30.000 US-Dollar spenden . Jeder darüber hinausgehende Betrag gilt als Vermögen und wird für einen vollen Fünfjahreszeitraum ab dem Datum der Spende als einkommenserzielt betrachtet.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Die im Beitrag beschriebene Regel (10.000 USD pro Jahr, 30.000 USD in fünf Jahren) stammt nicht aus dem deutschen Recht — das ist die australische Gifting Rule für die Age Pension bzw. ein vergleichbares Modell aus den USA. In Deutschland gibt es so etwas für die gesetzliche Rente nicht. Die Rente wird nach Beitragsjahren und Entgeltpunkten berechnet, nicht nach Vermögen oder Schenkungen. Im deutschen Pflegekontext ist allerdings die 10-Jahres-Frist nach § 528 BGB wichtig — und die wird in Foren oft mit einer „5-Jahres-Regel" verwechselt: - Wenn jemand ins Pflegeheim kommt und die eigenen Mittel nicht reichen, springt das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege, § 61 SGB XII). - Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückfordern, wenn der Schenker verarmt ist (§ 528 BGB, Rückforderung wegen Verarmung). - Nach Ablauf der 10 Jahre ab Vollzug der Schenkung ist die Rückforderung ausgeschlossen. Eine echte 5-Jahres-Frist gibt es nur in Randbereichen, etwa bei der vorzeitigen Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) oder bei steuerlichen Themen — aber nicht als Schenkungs- oder Vermögensgrenze. Falls es konkret um Vermögensübertragung vor einem möglichen Heimaufenthalt geht: Das ist juristisch heikel und sollte nicht aus einem ausländischen Forenbeitrag abgeleitet werden. Tobias aus unserer Pflegerecht-Redaktion kann hier die deutsche Rechtslage einordnen, alternativ hilft ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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