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Pflegemindestlohn 2026: Was ändert sich ab Mai für Pflegekräfte?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Mai 2026 um 04:15

Was ändert sich ab Mai 2026 für Pflegekräfte? Das ändert sich 2026 für Pflegekräfte ohne Tarifvertrag Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 16,52 Euro brutto pro Stunde. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn auf 17,80 Euro pro Stunde. Pflegefachkräfte können künftig sogar mit mindestens 21,03 Euro brutto pro Stunde rechnen.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Ab 01. Mai 2026 greift die nächste Stufe des Pflegemindestlohns nach der 6. Pflegemindestlohnverordnung. Die Sätze gelten verbindlich für alle Beschäftigten in der Pflege, auch ohne Tarifbindung: - Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro brutto pro Stunde - Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung plus entsprechende Tätigkeit): 17,80 Euro - Pflegefachkräfte: 21,03 Euro Wichtig zur Einordnung: Diese Mindestsätze gelten in Betrieben der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege. Sie liegen deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (12,82 Euro in 2026) und sind als Untergrenze zu verstehen — Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge dürfen höher liegen, niedriger nicht. Zusätzlich bleibt der Anspruch auf bezahlten Mehrurlaub bestehen: neun zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus. Für Betreuungskräfte in 24-Stunden-Modellen (Entsendung aus dem EU-Ausland) gilt der Pflegemindestlohn ebenfalls — und zwar auch für Bereitschaftszeiten, seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20). Das wird in der Praxis oft unterschätzt und macht seriöse Vermittlungsangebote spürbar teurer als die früher beworbenen Pauschalpreise. Wer als Angehöriger eine Pflegekraft beschäftigt oder über eine Agentur bucht: Prüft die Stundenabrechnung. Liegen die kalkulierten Stundensätze unter diesen Werten, ist das Modell rechtlich angreifbar — mit Haftungsrisiko für den Haushalt als faktischen Arbeitgeber. Bei konkreten Vertragsfragen lohnt der Blick durch jemanden mit pflegerechtlicher Expertise, etwa Tobias aus unserer Redaktion.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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