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Pflegekompass
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Pflegeunterstützungsgeld: Muss der Arbeitgeber den Namen der pflegebedürftigen Person wissen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Mai 2026 um 04:15

Hallo ihr Lieben. Ich habe erfahren, das man als pflegende Person bei akuter Pflegesituation im nahen Kreise 10 Tage von der Arbeit befreit werden kann. Muss der Arbeitgeber die Daten der zu Pflegenden Person wissen ( Namen)? Danke für einen Tip

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Der Arbeitgeber muss den Namen der pflegebedürftigen Person grundsätzlich nicht erfahren. Was er verlangen darf, ist eine ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation und die Notwendigkeit deiner kurzfristigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG. Auf dieser Bescheinigung steht typischerweise nur, dass ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig ist und deine Anwesenheit erforderlich ist — der Name der gepflegten Person muss dort nicht zwingend aufgeführt sein. Was du dem Arbeitgeber mitteilen musst: - dass du wegen akuter Pflegesituation eines nahen Angehörigen verhindert bist - die voraussichtliche Dauer (bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person) - das Verwandtschaftsverhältnis (z. B. „meine Mutter", „mein Schwiegervater") — das reicht zur Glaubhaftmachung Den Namen, die Anschrift oder Diagnose deines Angehörigen geht den Arbeitgeber nichts an. Diese Daten brauchst du allerdings für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person — das ist eine separate Lohnersatzleistung von rund 90 % des Nettoentgelts (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Dort wird die Identität natürlich verlangt, weil die Kasse prüfen muss, ob die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Praktisch: Ärztliche Bescheinigung beim Arzt der pflegebedürftigen Person besorgen, beim Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben, Antrag bei der Pflegekasse stellen — dort liegen meist Formulare bereit. Wenn der Arbeitgeber doch auf Namensnennung besteht, lohnt eine Rückfrage bei Tobias aus der Pflegerechts-Sprechstunde.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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