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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Bekomme ich die vollen 3539 Euro Verhinderungspflege bei Abrechnung im Dezember?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Hab eine Frage. Wenn ich von Januar bis November Verhinderungspflege habe und erst im Dezember abrechne bekomme ich da die vollen 3539 Euro ?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

Der Abrechnungszeitpunkt im Dezember ist unproblematisch — du hast nach der seit 01.01.2026 geltenden Frist sogar bis Ende des Folgejahres Zeit, Belege einzureichen. Die Frage ist nicht das Wann, sondern das Wie. Die 3.539 € sind nur der maximale Geldbetrag. Daneben gilt eine zweite, harte Grenze: 6 Wochen = 42 Tage Verhinderungspflege pro Kalenderjahr (§ 39 SGB XI). Wer von Januar bis November durchgehend VP in Anspruch nimmt, sprengt diese Tagesgrenze massiv. Was dann erstattungsfähig ist, hängt von der Form der VP ab: - Ganztägige VP (über 8 Stunden am Tag): zählt in Tagen. Nach 42 Tagen ist Schluss, egal wie viel Budget noch übrig wäre. An diesen Tagen wird zusätzlich das Pflegegeld halbiert. - Stundenweise VP (unter 8 Stunden am Tag): zählt NICHT auf das 42-Tage-Limit. Hier gilt nur das Geld-Budget. So sind 11 Monate denkbar, wenn die Einsätze jeweils kurz sind. Zwei weitere Stolperfallen: 1. Die 3.539 € sind ein gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege. Voll verfügbar nur, wenn KZP nicht genutzt wurde. 2. Wenn die Vertretung durch nahe Angehörige bis 2. Grades oder Haushaltsmitglieder erfolgt, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gedeckelt (PG 2: 520,50 €, PG 3: 898,50 €, PG 4: 1.200 €, PG 5: 1.485 €). Nur Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen darüber hinaus dazu. Wenn du die genaue Konstellation (Pflegegrad, wer pflegt vertretungsweise, stunden- oder tageweise) hier postest, lässt sich das konkret durchrechnen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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