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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Verhinderungspflege bei Selbständigkeit — wie weise ich Verdienstausfall nach?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Habe folgende frage Es heisst es wird verh pfl gezahlt bei zb arztbesuch die ausfallzeit des verdienstes muss nachgewiesen werden Wie weist man es nach bei selbsständigkeit?

1 Antwort

Maria
MariaExperte

Fachärztin für Altersmedizin

Geantwortet vor 1 Std.

Bei Selbständigen ist der Verdienstausfall nicht so einfach über eine Lohnabrechnung belegbar wie bei Angestellten — die Pflegekassen akzeptieren aber durchaus mehrere Nachweisformen. In der Praxis funktionieren diese Belege: - Stornierte oder verschobene Auftragsbestätigungen, Termine, Rechnungen für den konkreten Tag/Zeitraum der Verhinderungspflege - Auszug aus dem Terminkalender plus formloser Eigenbeleg, in dem du erklärst, welcher Termin/Auftrag wegen der Pflege ausgefallen ist und welcher Honorarausfall daraus entstanden ist - Stundensatz-Nachweis über aktuelle Rechnungen aus den Vormonaten (zeigt, was du normalerweise pro Stunde verdienst) - Bestätigung des Steuerberaters über den durchschnittlichen Tages- bzw. Stundenverdienst auf Basis der letzten Einkommensteuerbescheide oder der laufenden BWA Praktischer Aufbau eines Eigenbelegs: Datum, Uhrzeit von/bis, Anlass (z. B. "Begleitung Mutter zum Facharzt"), entgangener Auftrag oder Honorar, errechneter Ausfall in Euro, Unterschrift. Dazu ein Beleg aus dem Hintergrund — Terminbestätigung des Arztes für die gepflegte Person, damit klar ist, dass die Verhinderung tatsächlich stattgefunden hat. Wichtig zur Einordnung: Verdienstausfall wird zusätzlich zum 1,5-fach-Limit erstattet, wenn du naher Angehöriger bis 2. Grad bist (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 z. B. sind das 898,50 € pauschal plus nachgewiesener Verdienstausfall plus Fahrtkosten — alles zusammen aber gedeckelt durch das Jahresbudget von 3.539 € (gemeinsam mit Kurzzeitpflege). Zwei Stolperfallen, die häufig zur Ablehnung führen: 1. Reiner "Ich hätte arbeiten können"-Vermerk ohne Bezug auf konkrete Aufträge oder Stundensätze reicht den meisten Kassen nicht. 2. Der Ausfall muss zeitlich plausibel sein — wenn die Verhinderungspflege zwei Stunden gedauert hat, kannst du nicht einen ganzen Arbeitstag als Verdienstausfall ansetzen. Tipp: Vor der ersten Abrechnung kurz bei deiner Pflegekasse anrufen und fragen, in welcher Form sie den Nachweis sehen will — die Kassen handhaben das unterschiedlich streng. Manche akzeptieren den Steuerberater-Schnitt, andere wollen konkrete Auftragsausfälle sehen. Seit 01.01.2026 gilt außerdem die verkürzte Frist: Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht sein.
Fachärztliche Prüferin für Altersmedizin, Mobilität und körperliche Gesundheit im Alter.Zum Profil
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