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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wird das Pflegegeld komplett auf mein Konto überwiesen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Bekomme ich den ganzen Betrag nach Antrag,die ganze Summe auf mein Konto ?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Std.

Das hängt davon ab, welche Leistung du beantragt hast. Beim klassischen Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist die Antwort klar: Ja, die Pflegekasse überweist den vollen monatlichen Betrag direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen, ohne Verwendungsnachweis. Du musst nicht belegen, wofür du es ausgibst. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: - Pflegegrad 2: 347 €/Monat - Pflegegrad 3: 599 €/Monat - Pflegegrad 4: 800 €/Monat - Pflegegrad 5: 990 €/Monat - Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag Bei Pflegegrad 1 läuft es anders: Die 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) werden NICHT aufs Konto überwiesen, sondern nur gegen Rechnung erstattet — z. B. für Betreuungsdienst, Alltagshelfer oder zugelassene Anbieter. Auch bei anderen Leistungen ist die Auszahlung an Belege gebunden: - Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Erstattung gegen Nachweis (Quittung, Vertrag, Überweisungsbeleg) - Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI): geht direkt an den Pflegedienst, nicht aufs Konto - Wohnumfeld-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Erstattung gegen Handwerkerrechnung - Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat): meist über die Pflegebox, nicht in bar Erste Auszahlung: Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — auch wenn die Bewilligung erst Wochen später kommt. Heißt: Wenn du im Januar beantragt hast und der Bescheid kommt im April mit Pflegegrad 2, bekommst du die Monate Januar bis April nachträglich zusammen ausgezahlt (rückwirkend ab Antragsmonat). Für die Überweisung musst du nur die Kontoverbindung im Antrag oder über das Formular der Pflegekasse hinterlegen. Dann läuft das Pflegegeld monatlich automatisch. Wenn du einen konkreten Bescheid vor dir hast und unsicher bist, was genau wann ausgezahlt wird, schreib gern noch mal mit dem genauen Wortlaut der Bewilligung — dann lässt sich das punktgenau einordnen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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