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Darf die Ersatzpflegeperson für die Verhinderungspflege 200 km entfernt wohnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Vielen Dank für Ihre Mühe. Darf die Ersatz Pflegeperson für die Verhinderungspflege auch über 200 km von mir sein? Ich bin der bedürftige

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

Ja, das geht. Das Gesetz schreibt keine maximale Entfernung zwischen Ihnen und der Ersatzpflegeperson vor. Entscheidend ist nur, dass die Person die Pflege während der Verhinderung tatsächlich übernimmt — wo sie sonst wohnt, ist egal. Zwei Punkte sollten Sie aber im Blick haben: - Ist die Ersatzpflegeperson ein naher Angehöriger (bis 2. Grad) oder lebt mit Ihnen im Haushalt, ist die Erstattung auf das 1,5-fache Ihres monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gedeckelt (PG 2: 520,50 €, PG 3: 898,50 €, PG 4: 1.200 €, PG 5: 1.485 €). Für nicht verwandte Personen gilt das volle Budget von 3.539 € (gemeinsam mit Kurzzeitpflege). - Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall der Ersatzpflegeperson können bei nahen Angehörigen zusätzlich zum 1,5-fach-Limit eingereicht werden, bis das Gesamtbudget ausgeschöpft ist. Gerade bei 200 km Anfahrt lohnt es sich, die Kilometer (Tankquittungen, Bahntickets) sauber zu sammeln — die Pflegekasse erstattet sie auf Antrag. Wichtig ist außerdem, dass die Ersatzperson während der Vertretung wirklich vor Ort bei Ihnen ist und die Pflege übernimmt. Reine Telefonbetreuung aus der Ferne reicht nicht. Reichen Sie nach der Verhinderungspflege das Formular Ihrer Pflegekasse mit Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses, Zeitraum und Belegen ein. Frist seit 01.01.2026: bis Ende des Folgejahres. Bei Detailfragen zur Verwandtschaftseinstufung oder zu kombinierten Erstattungsposten hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weiter.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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