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Pflegekompass
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Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 seit 1.10. — anteilig oder volles Jahresbudget?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Hallo, meine Mutter hat dieses Jahr ab dem 1.10.25 Pflegestufe 2. Ab wann ich die Verhinderungspflege geltend machen? Ab 1.10.25 bis 31.12.25 oder fuer das ganze Jahr voll ausschoeffen

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

TITEL: Verhinderungspflege bei Pflegegrad ab Oktober — volles Jahresbudget oder anteilig? ANTWORT: Das Jahresbudget der Verhinderungspflege wird nicht zeitanteilig gekürzt. Sobald der Pflegegrad 2 ab 01.10.2025 bewilligt ist, steht für 2025 grundsätzlich das volle gemeinsame Budget mit der Kurzzeitpflege zur Verfügung: 3.539 € nach § 42a SGB XI — nicht nur drei Monatsanteile. Zwei Punkte solltest du beachten: - Bei Pflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder ist die Erstattung aus dem Topf auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 sind das 520,50 € jährlich. Zusätzlich erstattungsfähig sind nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall, bis das Gesamtbudget erschöpft ist. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine Nachbarin die Vertretung, gilt diese 1,5-Grenze nicht — dann kann das volle Budget genutzt werden. - Pflegegeld bleibt während stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) voll erhalten. Nur bei ganztägiger Vertretung über 8 Stunden wird das Pflegegeld für diesen Tag halbiert; erster und letzter Tag zählen voll. Zur Frist: Belege für 2025 musst du seit der Reform bis Ende 2026 bei der Pflegekasse eingereicht haben — danach verfällt der Anspruch. Reich Quittungen also lieber zeitnah ein. Ob in eurem Fall noch eine Vorpflegezeit greift oder nicht, hängt vom genauen Beginn der Pflegesituation ab und hat sich durch die Pflegereform 2025 mehrfach geändert. Das klärt die Pflegekasse direkt am Telefon, oder du nutzt die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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