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Pflegekompass
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Bekomme ich einen Pflegegrad wegen Herzschrittmacher?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Mai 2026 um 04:15

Was bekommt man bei Einschränkungen wegen Herzschrittmacher??

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Ein Herzschrittmacher allein führt nicht zu einem Pflegegrad. Die Pflegekasse bewertet nicht die Diagnose, sondern die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag — und ein moderner Schrittmacher stellt die Herzfunktion ja gerade wieder her, sodass viele Träger keinen oder nur geringen Hilfebedarf haben. Maßgeblich sind die sechs Module der Begutachtung nach § 14 SGB XI: - Mobilität (Treppensteigen, Aufstehen, Gehen) - kognitive/kommunikative Fähigkeiten - Verhaltensweisen/psychische Belastungen - Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen) — höchste Gewichtung mit 40 % - Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (Medikamente, Arzttermine, Kontrollen) - Alltagsgestaltung und soziale Kontakte Ein Pflegegrad kommt also dann in Betracht, wenn neben dem Schrittmacher weitere Einschränkungen bestehen — etwa Herzinsuffizienz mit deutlicher Belastungseinschränkung, Schwindel, Atemnot beim Anziehen, Gangunsicherheit, kognitive Defizite, häufige Arztbesuche, die nicht mehr allein bewältigt werden können. Wenn die Person Hilfe beim Waschen, beim Treppensteigen, beim Einkaufen oder bei der Medikamentengabe braucht, kann das in Summe für Pflegegrad 1 (ab 12,5 Punkten) oder Pflegegrad 2 (ab 27 Punkten) reichen. Was du tun kannst: 1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse (Telefon oder Brief reicht). Der Tag der Antragstellung ist Stichtag — ab diesem Datum wird rückwirkend gezahlt, falls bewilligt wird. 2. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen führen. Notiere jede Hilfe und die Dauer. 3. Arztberichte sammeln — besonders zur Herzleistung (NYHA-Stadium, Belastungs-EKG), zu Begleiterkrankungen und zur Medikation. Was bei Bewilligung zu erwarten ist: - Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss bis 25,50 €/Monat, bis 4.180 € Wohnumfeld-Zuschuss - Pflegegrad 2: zusätzlich 347 € Pflegegeld monatlich oder Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Konkrete Erfahrung am Rande: Reine Schrittmacherträger ohne weitere Beschwerden bekommen meist keinen Pflegegrad. Liegt aber eine relevante Herzinsuffizienz oder ein zusätzliches Krankheitsbild vor, ist Pflegegrad 1 oder 2 realistisch. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Begutachtung — die Punktebewertung macht am Ende der Medizinische Dienst.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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