Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Können Angehörige Verhinderungspflege übernehmen und beantragen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. Mai 2026 um 04:15

Können Angehörige Verhinderungspflege beantragen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 16 Std.

Ja, beides geht — aber mit zwei wichtigen Einschränkungen, die in der Praxis oft übersehen werden. Den Antrag stellt nicht die Ersatzpflegeperson, sondern der Pflegebedürftige selbst (bzw. dessen Bevollmächtigter oder Betreuer) bei der Pflegekasse. Die Person, die die Verhinderungspflege übernimmt — also einspringt, wenn die eigentliche Pflegeperson ausfällt — kann durchaus ein Angehöriger sein. Das ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen (§ 39 SGB XI). Punkt 1: Erstattungshöhe bei nahen Angehörigen. Wenn die Ersatzpflege durch einen Angehörigen bis zum 2. Grad (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel) oder durch eine Person aus dem Haushalt des Pflegebedürftigen geleistet wird, ist die Erstattung gedeckelt auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr: - Pflegegrad 2: 520,50 €/Jahr - Pflegegrad 3: 898,50 €/Jahr - Pflegegrad 4: 1.200 €/Jahr - Pflegegrad 5: 1.485 €/Jahr Zusätzlich erstattungsfähig sind nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall des Angehörigen — diese kommen oben auf das 1,5-fach-Limit drauf, bis das gemeinsame Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege von 3.539 € ausgeschöpft ist (§ 42a SGB XI). Punkt 2: Wer NICHT als Ersatzpflegeperson eingesetzt werden kann. Die Pflegeperson, die in der Pflegekasse als hauptverantwortliche Pflegeperson eingetragen ist, kann nicht gleichzeitig Verhinderungspflege für sich selbst abrechnen. Auch wer mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und die Pflege ohnehin regelmäßig leistet, gilt nicht automatisch als „Verhinderungspflege-Kraft" — hier prüft die Kasse genauer. Praktisch: Wenn etwa deine Schwester einspringt, weil du als pflegende Tochter zwei Wochen Urlaub machst, ist das ein klassischer Fall. Die Schwester rechnet über dich (bzw. die pflegebedürftige Mutter) bei der Pflegekasse ab — Formular „Antrag auf Verhinderungspflege" der jeweiligen Kasse, plus formloser Nachweis über Zeitraum und Tätigkeit. Wichtig zur Frist: Belege müssen seit 01.01.2026 bis Ende des Folgejahres eingereicht sein. Verhinderungspflege aus 2024 und früher ist seit Jahresbeginn verfallen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.