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Pflegekompass
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Kann ich eine Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Mai 2026 um 04:15

Kann ich eine Vorsorgevollmacht ohne Notar machen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Ja, eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei und braucht keinen Notar. Sie ist auch handschriftlich oder am Computer verfasst rechtlich wirksam, solange sie eigenhändig unterschrieben ist und der Vollmachtgeber im Moment der Unterschrift geschäftsfähig ist. In drei Konstellationen reicht die einfache Form aber nicht aus: - Immobiliengeschäfte (Verkauf, Belastung mit Grundschuld): notarielle Beurkundung erforderlich, sonst akzeptiert das Grundbuchamt die Vollmacht nicht. - Aufnahme/Kündigung von Verbraucherdarlehen: ebenfalls notarielle Form nötig (§ 492 BGB). - Handelsregister-Angelegenheiten (GmbH-Anteile etc.): notariell. Für alles andere — Bankgeschäfte, Behörden, Versicherungen, Wohnungskündigung, Heimvertrag — reicht eine privatschriftliche Vollmacht. Aber Vorsicht in der Praxis: Viele Banken erkennen eine private Vollmacht nicht oder nur zögerlich an und bestehen auf ihrem eigenen Bank-Formular. Es lohnt sich, parallel zur allgemeinen Vorsorgevollmacht bei der Hausbank eine Konto-Vollmacht auf deren Formular zu unterschreiben. Als kostengünstige Mittellösung gibt es die öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde nach § 7 BtBG. Die bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift (nicht den Inhalt) und kostet 10 €. Das reicht für die meisten Banken und Behörden aus und ersetzt für viele Zwecke den teuren Notar. Termin direkt beim Betreuungsamt der Stadt oder des Landkreises. Empfehlenswert sind diese Punkte im Aufbau: - Klare Bezeichnung als "Vorsorgevollmacht" - Vollständige Namen und Geburtsdaten von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem - Aufzählung der Bereiche: Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Post - Ausdrücklicher Passus zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und ärztlichen Eingriffen mit Lebensgefahr (§ 1829 BGB, früher § 1904) — sonst muss das Betreuungsgericht zustimmen - Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift - Über-den-Tod-hinaus-Klausel, wenn die Vollmacht auch postmortale Erledigungen umfassen soll Mustervordrucke gibt es kostenlos beim Bundesjustizministerium (bmj.de, Suchbegriff "Vorsorgevollmacht"). Zusätzlich sinnvoll: Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 16–20 €), damit Gerichte und Ärzte die Vollmacht im Ernstfall finden. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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