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Pflegekompass
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Betreutes Wohnen ohne Pflegegrad — geht das?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Mai 2026 um 04:15

Ist betreutes Wohnen ohne Pflegegrad möglich?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Ja, betreutes Wohnen ist grundsätzlich ohne Pflegegrad möglich. Es handelt sich rechtlich nicht um eine Pflegeleistung nach SGB XI, sondern um eine Wohnform mit Servicevertrag — meist eine barrierearme Wohnung plus zubuchbare Betreuungsleistungen (Hausnotruf, Concierge, Aktivitätenprogramm, im Notfall Pflegedienst). Vermieter und Träger können selbst entscheiden, wen sie aufnehmen. In der Praxis sieht das so aus: - Die Grundmiete und die monatliche Betreuungspauschale (oft 80–250 €) zahlst du komplett aus eigener Tasche. - Zusätzliche Pflege oder Hauswirtschaft buchst du bei Bedarf bei einem ambulanten Dienst dazu — das läuft dann wieder über die Pflegekasse, sobald ein Pflegegrad da ist. - Manche Einrichtungen verlangen ein Mindestalter (häufig 60 oder 65 Jahre) oder einen Nachweis, dass du den Alltag selbstständig bewältigen kannst. Andere nehmen explizit auch jüngere Menschen mit Behinderung auf. Wenn (noch) kein Pflegegrad besteht, lohnt sich trotzdem ein Blick auf zwei Punkte: 1. Hausnotruf: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis 25,50 €/Monat (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Ohne Pflegegrad trägst du die rund 25–35 €/Monat selbst. Schon bei beginnender Sturzgefahr lässt sich Pflegegrad 1 oft erreichen. 2. Wohnumfeld-Zuschuss: Falls du in eine Wohnung ziehst, die noch angepasst werden muss (bodengleiche Dusche, Haltegriffe), gibt es ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — aber nur mit Pflegegrad und nur, wenn der Antrag VOR der Auftragsvergabe gestellt wird. Praxis-Tipp: Falls absehbar ist, dass Unterstützungsbedarf besteht, stell parallel zum Umzug einen formlosen Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse (§ 33 SGB XI). Das kostet nichts, der Tag der Antragstellung sichert die rückwirkende Zahlung ab Bewilligung, und mit Pflegegrad 1 hast du sofort Zugriff auf 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale und den Hausnotruf-Zuschuss. Worauf du beim Vertrag achten solltest: Welche Leistungen sind in der Pauschale enthalten, welche kosten extra, und gibt es eine Kooperation mit einem festen Pflegedienst — oder kannst du frei wählen?
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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