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Pflegekompass
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Verhinderungspflege-Betrag aufs Konto des Erziehungsberechtigten möglich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Den Betrag der Verhinderungspflege .... ist es möglich diesen auch auf das Konto des Erziehungsberechtigten zu senden? Das der es weiterleitet? Kind ist 12 jahre

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

Ja, das ist üblich und unproblematisch. Bei minderjährigen Pflegebedürftigen wird die Verhinderungspflege regelmäßig an den oder die Erziehungsberechtigten ausgezahlt, weil das Kind selbst kein eigenes Konto führen muss und rechtlich nicht geschäftsfähig ist. So geht ihr vor: 1. Im Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse als Kontoinhaber den Erziehungsberechtigten eintragen, mit dem Zusatz "gesetzlicher Vertreter von [Name des Kindes]". 2. Belege (Rechnung/Quittung der Ersatzpflegeperson, Zeitraum, Stundenumfang) mit einreichen. 3. Die Pflegekasse überweist dann auf das angegebene Konto. Wichtig zur Verwendung: Das Geld ist zweckgebunden für die Vertretung der Hauptpflegeperson. Wenn die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen (bis 2. Grad) oder ein Haushaltsmitglied erbracht wird, gilt die Begrenzung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr. Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall der Ersatzperson kommen extra dazu, bis das Gesamtbudget von 3.539 € im Jahr (gemeinsam mit Kurzzeitpflege) ausgeschöpft ist. Eine Weiterleitung an Dritte muss übrigens nicht über das Konto des Kindes laufen — die Pflegekasse erstattet ohnehin den Erziehungsberechtigten als gesetzlichem Vertreter, der die Ersatzpflegeperson dann bezahlt oder den Erstattungsbetrag entsprechend der Vereinbarung weiterreicht. Falls die Pflegekasse Rückfragen zur Kontoverbindung stellt, hilft eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis der Vertretungsberechtigung. Bei rechtlichen Detailfragen — etwa bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht — lohnt eine Rückfrage bei Tobias aus unserer Pflegerecht-Rubrik.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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