Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
1 Ansicht

Kann ich eine polnische Pflegekraft privat anstellen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Kann ich eine polnische Pflegekraft privat anstellen? Kann man eine polnische Pflegekraft privat anstellen? Wenn Sie eine polnische Pflegekraft selbst einstellen möchten, dann nehmen Sie die Rolle des Arbeitgebers ein, mit allen Rechten und Pflichten. Sie schließen mit der Betreuungskraft einen Arbeitsvertrag und melden sie bei der Agentur für Arbeit an.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, ja, das ist möglich — du wirst dann selbst Arbeitgeber im Privathaushalt, mit allen Rechten und Pflichten. In der Praxis ist das eines von drei legalen Modellen für die häusliche 24-Stunden-Betreuung. Die anderen beiden sind die Entsendung über eine polnische Agentur (mit A1-Bescheinigung) und der Einsatz einer selbständigen Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe. Die Direktanstellung ist die transparenteste, aber auch die aufwendigste Variante. Was auf dich zukommt, wenn du selbst anstellst: 1. Arbeitsvertrag aufsetzen — mit Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen. Mindestlohn 2026: 12,82 €/Stunde brutto. Wichtig: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit (BAG-Urteil 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20). "24 Stunden anwesend für 1.500 €" geht arbeitsrechtlich nicht. 2. Anmeldung — bei der Minijob-Zentrale (bis 556 €/Monat) oder bei einer Krankenkasse als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dazu Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen. 3. Lohnabrechnung — monatlich Lohn, Sozialabgaben, Lohnsteuer abführen. In der Regel über einen Lohnbüro-Service, weil das im Privathaushalt schnell unübersichtlich wird. 4. Unfallversicherung — Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (für Privathaushalte: Unfallversicherung Bund und Bahn oder zuständige BG). 5. Arbeitszeitgesetz beachten — Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen. Eine einzelne Kraft kann faktisch keine 24-Stunden-Versorgung allein leisten, dafür brauchst du zwei Personen im Wechsel. Die realistischen Gesamtkosten landen bei einer korrekt angestellten Vollzeitkraft schnell bei 3.000–4.000 €/Monat brutto inklusive Arbeitgeberanteilen. Das Pflegegeld (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) deckt davon nur einen kleinen Teil. Mein Tipp aus der Praxis: Die meisten Familien entscheiden sich am Ende für das Entsendemodell über eine seriöse Vermittlungsagentur, weil dort der ganze Arbeitgeberkram bei der polnischen Agentur liegt. Direktanstellung lohnt sich vor allem, wenn du eine konkrete Person schon kennst und langfristig binden willst. Die arbeits- und steuerrechtlichen Details prüft Tobias am besten — gerade beim Vertrag und der Sozialversicherung ist Einzelfallberatung wichtig.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.