Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie melde ich eine polnische Pflegekraft korrekt an?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Wie melde ich eine polnische Pflegekraft an? Wo meldet man eine polnische Pflegekraft an? Die Anmeldung einer polnischen Pflegekraft erfolgt über die Agentur für Arbeit und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Außerdem muss die angestellte Betreuungskraft bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse angemeldet sein.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, die Frage "wo meldet man an" hängt davon ab, welches der drei legalen Modelle du wählst. Pauschal "über die ZAV" stimmt so nicht — die ZAV ist nur bei direkter Anstellung relevant, und das ist in der Praxis der seltenste Weg. Die drei Modelle und was jeweils anzumelden ist: 1. Entsendemodell (häufigster Weg) Die Pflegekraft bleibt bei einem polnischen Arbeitgeber angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Du als Familie hast einen Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Agentur, kein Arbeitsverhältnis. Anzumelden hast du selbst nichts. Die Agentur muss eine gültige A1-Bescheinigung (Sozialversicherung in Polen) für die Kraft vorlegen können — die lässt du dir vor Anreise per Mail schicken und legst sie zu deinen Unterlagen. Achtung: Mindestlohn 12,82 €/Stunde gilt auch hier, Bereitschaftszeiten sind nach BAG-Urteil (5 AZR 505/20) bezahlte Arbeitszeit. 2. Selbständige Pflegekraft Die Kraft hat einen polnischen Gewerbeschein und rechnet als Selbständige ab. Du brauchst keine Anmeldung, aber die Kraft muss tatsächlich selbständig auftreten (mehrere Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Weisungsfreiheit) — sonst Scheinselbständigkeit, und du haftest. In der Praxis wackelig. 3. Direktanstellung im Haushalt Du wirst selbst Arbeitgeber. Hier kommt der Behördenkranz ins Spiel: - Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen - Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (bei geringfügiger Beschäftigung) oder bei der Krankenkasse (Sozialversicherung) als Einzugsstelle - Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallkasse für Privathaushalte - Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt Bei Drittstaaten zusätzlich Arbeitserlaubnis über die ZAV — Polen ist aber EU, keine Arbeitserlaubnis nötig. Realistische Gesamtkosten für eine seriös vermittelte Betreuungskraft: 2.500–3.500 €/Monat. Das Pflegegeld deckt nur einen Teil. Mein Tipp aus der Praxis: Familien, die das selbst stemmen wollen, scheitern meist an Lohnabrechnung und Urlaubsanspruch. Das Entsendemodell über eine Agentur mit nachweisbarer A1 und schriftlichem Stundennachweis ist der saubere Standardweg. Den arbeitsrechtlichen Vertragsdetail-Aspekt prüft Tobias am besten.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.