Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
0 Ansichten

Was kostet eine polnische 24-Stunden-Pflegekraft im Monat?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Was kostet eine polnische 24-Stunden-Pflegekraft im Monat? Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft können bei Pflegegrad 3 zwischen 2.500 und 3.000 Euro im Monat liegen. Auch hier können die tatsächlichen Kosten je nach individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Pflegekraft und der zu pflegenden Person variieren.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Realistisch liegen die Kosten für eine seriös vermittelte Betreuungskraft aus Polen oder Osteuropa bei 2.500 bis 3.500 Euro im Monat. Die genannten 2.500 bis 3.000 Euro sind das untere Ende — für Pflegegrad 3 mit überschaubarem Hilfebedarf, eine Kraft mit Grundkenntnissen Deutsch, ohne nächtliche Einsätze. Was den Preis nach oben treibt: - höherer Pflegegrad und mehr nächtliche Einsätze (PG 4/5) - gute Deutschkenntnisse der Betreuungskraft - Demenz mit Weglauftendenz oder Inkontinenz - kurze Wechselintervalle (4 Wochen statt 8–12 Wochen) Drei rechtskonforme Modelle gibt es: 1. Entsendung über eine polnische Agentur (A1-Bescheinigung) — das in Deutschland verbreitetste Modell. Die Kraft bleibt in Polen sozialversichert, die deutsche Vermittlungsagentur ist Vertragspartner der Familie. 2. Selbständige Betreuungskraft mit deutschem Gewerbeschein — günstiger, aber rechtlich heikel (Scheinselbständigkeit, wenn die Kraft im Haushalt eingebunden ist). 3. Direktanstellung im Haushalt — die Familie wird selbst Arbeitgeber, mit Lohnsteuer, Sozialabgaben, Urlaubsanspruch. Aufwändig, aber sauber. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (2026) gilt auch für entsandte Kräfte. Das BAG hat 2021 entschieden (Az. 5 AZR 505/20), dass Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit zählen. Angebote unter 2.200 Euro pro Monat lassen sich seriös kaum kalkulieren — dort wird in der Regel der Mindestlohn umgangen, was im Streitfall (Nachforderungsklage der Betreuungskraft) auf die Familie zurückfällt. Was du an Leistungen anrechnen kannst: - Pflegegeld PG 3: 599 Euro pro Monat - Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege: gemeinsames Budget 3.539 Euro pro Jahr (für Wechsel- oder Urlaubszeiten der Hauptkraft nutzbar) - Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat (zweckgebunden für anerkannte Dienste) - Steuerliche Absetzbarkeit: haushaltsnahe Dienstleistungen, 20 Prozent von max. 20.000 Euro Jahreskosten als Steuerermäßigung (§ 35a EStG) Es bleibt also eine spürbare Eigenfinanzierung. Lass dir vor Vertragsabschluss schriftlich aufschlüsseln: Bruttolohn der Kraft, Sozialabgaben in Polen, Reisekosten, Agenturmarge. Wenn dieser Posten nicht offengelegt wird, ist das ein Warnsignal. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.