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Wie lange darf eine polnische Pflegekraft am Stück in Deutschland bleiben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Wie lange darf eine polnische Pflegekraft in Deutschland bleiben? Es ist lediglich zu beachten, dass eine polnische Pflegekraft nicht länger als 6 Monate am Stück vor Ort bleiben darf.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, die "6 Monate am Stück" sind eine grobe Faustregel, aber nicht die ganze Wahrheit. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer hängt vom gewählten Beschäftigungsmodell ab — und genau hier wird es in der Praxis oft unsauber gehandhabt. Polnische Staatsbürger genießen volle EU-Freizügigkeit. Sie dürfen sich also rechtlich gesehen unbegrenzt in Deutschland aufhalten und arbeiten. Die 6-Monats-Grenze kommt aus einem ganz anderen Bereich: dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Die drei gängigen Modelle und ihre Fristen: 1. Entsendung über polnischen Arbeitgeber (häufigster Fall): Die Pflegekraft bleibt in Polen sozialversichert und arbeitet mit A1-Bescheinigung in Deutschland. Diese A1 wird typischerweise für maximal 24 Monate ausgestellt. In der Praxis rotieren die Vermittlungsagenturen die Kräfte aber meist alle 2 bis 3 Monate, weil längere Dauereinsätze die Mitarbeiterinnen verschleißen. Die "6 Monate" beziehen sich oft auf die 183-Tage-Regel des Doppelbesteuerungsabkommens — bei Überschreitung droht Steuerpflicht in Deutschland. 2. Selbständig mit Gewerbeschein: Theoretisch unbegrenzt, in der Praxis aber heikel — wenn die Kraft weisungsgebunden in einem Haushalt arbeitet, ist es meist Scheinselbständigkeit. Das prüft die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig. 3. Direktanstellung im Haushalt: Die Familie wird Arbeitgeber, meldet die Kraft bei der Minijob-Zentrale oder regulär an. Hier gibt es keine zeitliche Obergrenze, weil die Kraft in Deutschland sozialversichert ist. Was in der Praxis wichtig ist: - Mindestlohn 2026: 12,82 €/Stunde brutto, auch bei Entsendung. Bereitschaftszeit zählt nach BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) als Arbeitszeit. - Bei Entsendung muss die A1-Bescheinigung im Haushalt vorliegen — Kontrollen durch den Zoll (FKS) finden statt. - Realistische Kosten bei seriöser Vermittlung: 2.500 bis 3.500 € im Monat. Die juristischen Detailfragen zu Aufenthaltsstatus und Sozialversicherungsabkommen prüft Tobias am besten. Wer eine "24h-Kraft" plant, sollte vorher unbedingt die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nutzen und sich vom Vermittler die A1 zeigen lassen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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