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Wie lange darf eine polnische Pflegekraft in Deutschland bleiben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Wie lange darf eine polnische Pflegekraft bleiben? Seit dem Beitritt von Polen und anderer osteuropäischer Länder zur EU, sowie dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes, dürfen die entsendeten polnischen Pflegekräfte rechtlich gesehen bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Die 24-Monats-Angabe ist verbreitet, aber sie gilt nicht pauschal für jede Konstellation. Entscheidend ist, in welchem rechtlichen Modell die Betreuungskraft hier arbeitet — und davon hängt die Dauer ab. Drei Modelle, drei verschiedene Logiken: 1. Entsendung über eine polnische Agentur (häufigster Fall): Die Pflegekraft bleibt bei ihrem polnischen Arbeitgeber angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Grundlage ist die A1-Bescheinigung, die in der Regel für bis zu 24 Monate ausgestellt wird. Danach ist ein Wechsel der Sozialversicherung nach Deutschland nötig — oder es übernimmt eine andere Kraft. In der Praxis arbeiten die meisten Agenturen mit Rotation: alle 4 bis 8 Wochen wechselt die Betreuerin, jede behält ihre eigene A1. 2. Selbständige Tätigkeit mit Gewerbeschein: Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung durch das Entsenderecht. Die Person darf als EU-Bürgerin auf Basis des Freizügigkeitsgesetzes dauerhaft in Deutschland tätig sein. Aber Vorsicht: Wenn faktisch ein Arbeitsverhältnis vorliegt (feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, nur ein Auftraggeber), wertet die Deutsche Rentenversicherung das als Scheinselbständigkeit. Das ist eines der häufigsten Probleme im Bereich. 3. Direktanstellung im Haushalt: Die Familie ist Arbeitgeberin, meldet die Kraft bei der Minijobzentrale oder regulär an, zahlt Lohnsteuer und Sozialabgaben. Keine Aufenthaltsbegrenzung, weil EU-Freizügigkeit greift. Aber: voller Mindestlohn (12,82 €/Stunde 2026), Urlaubsanspruch, Arbeitszeitgesetz — Bereitschaftszeiten zählen seit dem BAG-Urteil 2021 als Arbeitszeit. Eine echte 24-Stunden-Betreuung durch eine Einzelperson ist so rechtlich kaum darstellbar. Was in der Praxis funktioniert: das Rotationsmodell über eine seriöse Vermittlung. Realistische Kosten 2.500 bis 3.500 € pro Monat für eine durchgängige Betreuung mit wechselnden Kräften. Pflegegeld kann angerechnet werden, Verhinderungspflege ebenfalls für die Wechseltage. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir vor Vertragsschluss A1-Bescheinigungen, Mindestlohn-Konformität und die Haftpflicht der Agentur schriftlich bestätigen. Die seriösen Anbieter haben das parat, die schwarzen Schafe weichen aus. Den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Detail-Aspekt prüft Tobias am besten — gerade die Scheinselbständigkeits-Frage ist im Einzelfall heikel.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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