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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Kann ich mit einer Vorsorgevollmacht zugleich eine Patientenverfügung erstellen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Mai 2026 um 04:15

Kann man mit einer Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung erstellen? Zusätzlich ist alleine durch den Berufsstand nicht sichergestellt, dass es sich um einen Experten für individuelle Vorsorge handelt. Denn zu einer Vorsorgevollmacht sollte auch die ebenso wichtige Patientenverfügung erstellt werden, die spezielles Wissen erfordert.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichem Zweck — sie ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich. Die Vorsorgevollmacht (§ 1814 ff. BGB) bestimmt, wer für dich entscheiden darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst — etwa zu Vermögen, Aufenthalt, Behörden und auch Gesundheit. Die Patientenverfügung (§ 1827 BGB) legt fest, was medizinisch geschehen oder unterbleiben soll — also welche Behandlungen du in welcher Situation wünschst oder ablehnst (z. B. künstliche Beatmung, Wiederbelebung, Sondenernährung). Mit einer Vorsorgevollmacht allein kannst du also keine Patientenverfügung „erstellen". Aber: Beide Dokumente werden in der Praxis meist gemeinsam aufgesetzt, oft in einer einzigen Urkunde mit klar getrennten Abschnitten. Das ist auch das, was Notare und Betreuungsvereine empfehlen. Warum die Kombination wichtig ist: - Die Patientenverfügung sagt, WAS gewünscht ist. - Die Vorsorgevollmacht regelt, WER deinen Willen gegenüber Ärzten durchsetzt. - Ohne Bevollmächtigten muss im Ernstfall ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden — auch wenn eine Patientenverfügung existiert. Formal: - Patientenverfügung muss schriftlich sein, eigenhändig unterschrieben, keine Notarpflicht (§ 1827 Abs. 1 BGB). Sie muss aber konkret genug formuliert sein — pauschale Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen nach BGH-Rechtsprechung nicht aus (BGH XII ZB 61/16). - Vorsorgevollmacht ist formfrei, sollte aber schriftlich erfolgen. Für Grundstücksgeschäfte und bestimmte Bankgeschäfte ist notarielle Beurkundung sinnvoll. Kostenlose Muster bietet das Bundesjustizministerium (bmj.de). Wer Vermögen, Immobilien oder komplexe Familienverhältnisse hat, ist mit notarieller Beratung besser aufgestellt — die Notarkosten richten sich nach dem Vermögenswert und liegen für eine Standard-Vollmacht meist zwischen 60 und 200 Euro. Tipp: Beide Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) registrieren lassen. Betreuungsgerichte fragen dort im Ernstfall automatisch an, Gebühr einmalig rund 18 Euro. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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